Unterstützung für die Ukraine

Die Mitglieder der Freien Apothekerschaft e.V. sind bestürzt über die Kriegshandlungen in der Ukraine, durch die besonders die Zivilbevölkerung enorm betroffen ist. Die andauernden Angriffe der russischen Armee haben bereits unzählige Menschenleben gefordert, und solange kein Frieden eintritt, werden leider täglich weitere unschuldige Menschen ihr Leben verlieren.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Zusammengebrochen ist somit neben der medizinischen Versorgung auch die Versorgung mit Arzneimitteln in den bombardierten Städten. Dem Aufruf der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen kommen wir gerne nach. Hier möchte die Freie Apothekerschaft mit einer Spende von 5.000 Euro an „Apotheker ohne Grenzen“ einen finanziellen Beitrag leisten und die hervorragende Arbeit dieser uns nahestehenden Organisation unterstützen.“

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Freie Apothekerschaft dankt den öffentlichen Apotheken

Die Freie Apothekerschaft dankt allen Apotheken sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die wieder einmal außergewöhnlichen Leistungen in diesem Jahr.

Geschuldet der aktuellen Lage und den daraus resultierenden Verordnungen und Bestimmungen wird es auch in diesem Jahr wieder nichts mit einer gemütlichen Advents- und Weihnachtszeit in den Apotheken.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Politik hat den öffentlichen Apotheken seit Frühjahr 2020 wesentlich mehr Aufgaben übertragen, weil bei der bisherigen Bundesregierung angekommen ist, dass wir diese flächendeckend wesentlich schneller lösen als andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen.“

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Das „Spahn-Prinzip“: Zuckerbrot und Peitsche

Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Flexibilität sind einige der besonderen Eigenschaften deutscher Apotheken, wenn es um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung geht. Darum werden gerne Gesundheitsaktionen des Bundesgesundheitsministeriums mit den öffentlichen Apotheken durchgeführt.

Leider können sich die Apotheken im Gegenzug nicht mehr auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verlassen, denn besonders in seiner Unzuverlässigkeit ist der Minister äußerst zuverlässig. So wurde schon viermal in den letzten Wochen die Honorierung der Apotheken für besondere Dienstleistungen kurzfristig deutlich gesenkt. Begonnen hat es mit der Vergütung des Botendienstes zum Beginn der Pandemie. Zum 1. Oktober 2020 wurde diese Vergütung durch die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung halbiert. Mit der kurzfristig erweiterten Corona-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministers mussten die Apotheken innerhalb weniger Tage die Republik mit rund 330 Millionen FFP2-Masken versorgen. Trotz der schnellen und absolut zuverlässigen Bewältigung dieser Mammutaufgabe wurde die Honorierung vom Minister noch während der Verteilung um 40% gekürzt. Auch die Testzentren, die vielfach von Apotheken betrieben werden, hat es erwischt. Sie müssen jetzt bei einem immens hohen Aufwand erhebliche Kürzungen bei der Vergütung hinnehmen. Zahlreiche Testzentren schließen deshalb.

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Freie Apothekerschaft fordert Änderung der SchutzmV

Millionen Bundesbürger warten immer noch auf die Berechtigungsscheine für die Schutzmasken zur Eindämmung der Pandemie. Der Berechtigungsschein 1 ist laut der Verordnung allerdings nur noch bis zum 28. Februar 2021 gültig. Über diesen Termin hinaus können die Apotheken die Gutscheine nicht mehr abrechnen.

Dazu Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft: „Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen hat es von Anfang Januar bis heute nicht geschafft, allen Anspruchsberechtigten die Berechtigungsscheine zukommen zu lassen. Die Kürzung der Maskenvergütung für die Apotheken erfolgte im Gegensatz dazu innerhalb von wenigen Tagen.“

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Spahn führt Apotheken vor

Die Überlegung des Bundesgesundheitsministers, die in der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) bis zum 15. April 2021 festgelegte Vergütung der FFP2-Masken für Apotheken um über 30% innerhalb weniger Tage ab dem 10. Februar 2021 deutlich zu senken, sorgt bei den Apotheken für Unmut. Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden? Wie verlässlich ist Politik heute noch?

Wenn Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass ein berechtigtes und den Apotheken zugesagtes Entgelt für eine Ware und Dienstleistung nach Lust und Laune verändert werden kann, dann wird das Vertrauen nicht nur in den Bundesgesundheitsminister erschüttert, sondern auch in die gesamte Bundesregierung – und letztendlich auch in die CDU. Es geht hier nämlich nicht nur lediglich um einen Maskenpreis, sondern um die Durchführung eines Verwaltungsaktes mit gesetzlichen Auflagen bis hin zu einer Aufbewahrungsfrist der Berechtigungsscheine für die Apotheken bis zum 31.12.2024.

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Personelle und logistische Meisterleistung der deutschen Apotheken

Es war und ist eine personelle und logistische Meisterleistung: Die Verteilung von Schutzmasken an über 27 Millionen bezugsberechtigte Bürger über die öffentlichen Apotheken.

Nicht einmal 3(!) Werktage Zeit hatten die knapp 19.000 Apotheken, um über 81 Millionen FFP2-Masken zur Abgabe an die Risikogruppe Ü60 und chronisch Kranke vorzubereiten und diese ab dem 15. Dezember 2020 zu verteilen – und das neben dem Tagesgeschäft, das einen Tag vor dem bundesweiten Lockdown sowieso schon schwer zu bewältigen war.

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