Die Freie Apothekerschaft fordert den Gesetzgeber auf, die sog. Rabattverträge zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV und den Pharmaherstellern während der von der WHO ausgerufenen Pandemiezeit außer Kraft zu setzen.
Die bereits bestehenden Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusammen mit der Corona-Pandemie belasten die Apotheken immens. Der Aufwand und die Personalkosten, die dabei entstehen, Alternativen zu den nicht lieferbaren Arzneimitteln zu beschaffen, stehen in keinem Verhältnis mehr zum Honorar. Die derzeitige Arzneimittelversorgung, die sich ausschließlich am Preis orientiert, muss umgehend so geregelt werden, dass die Apotheker ohne überbordende Bürokratie und außerhalb der
pekuniären Interessen der Krankenkassen die Patienten mit den vorhandenen notwendigen und teilweise lebenswichtigen Arzneimitteln versorgen können.
Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes: „Die Zeit des
Hinhaltens durch die Politik muss nun endlich vorbei sein. Diese ewigen
Beteuerungen, dass der durch die Lieferengpässe erhöhte Aufwand der
Apotheken vergütet wird, zeigt die Unglaubwürdigkeit der zuständigen
Minister. Nichts, aber auch gar nichts passiert! Die Apotheken stehen im
Augenblick auch noch unter einem besonderen arbeitstechnischen Druck,
bedingt durch die zusätzliche Beratung der Patienten vor Ort hinsichtlich
Coronavirus, Desinfektion, Schutzmaßnahmen usw., wodurch sich die
Verweildauer in den Apotheken deutlich erhöht und Mitarbeiter bindet. Wenn,
wie in Italien, vielleicht auch in Deutschland Geschäfte auf Anordnung
schließen müssen, werden u.a. die Apotheken längstmöglich geöffnet bleiben.
Sie während der Gesundheitskrise als bedeutenden Pfeiler der Versorgung zu
nutzen, ihnen aber dafür jegliche Mehrvergütung zu verweigern, ist
unredlich. So wird auch beispielsweise seit über
15 Jahren(!) den Apotheken eine Anpassung an die Inflationsrate
vorenthalten.“
Rokitta weiter: „Ein Abwarten der Politik sowie ein Verschleiern der
tatsächlichen und zukünftigen Arzneimittellieferprobleme, einhergehend mit
einer erneuten Beschwichtigung der Bürger, kann nicht mehr hingenommen
werden. Die Bundesregierung muss umgehend handeln und dafür sorgen, dass
während der Corona-Pandemie die Rabattverträge der Krankenkassen keine
Anwendung finden.“
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