Länderliste: FA erhebt weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln

Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, war die Erhebung einer Untätigkeitsklage angezeigt. Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben die sechs von der Freien Apothekerschaft unterstützten Antragsteller daher am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.

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Rechtswidriger Arzneimittelhandel auf Facebook: Behörden reagieren nicht

Anfang August hat sich die Freie Apothekerschaft eines weiteren Themas angenommen, das viele Mitglieder beschäftigt: Auf Facebook existiert eine öffentliche Gruppe, in der Facebook-Nutzer apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an private Nutzer des Netzwerks verkaufen. Die Gruppe besteht aus mehr als 250 festen Mitgliedern, wobei die Anzahl der (teilweise anonymen) Nutzer um ein Vielfaches größer sein dürfte. Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch rechtswidrig. Dies ließ der Verein wiederum von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel überprüfen.

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Länderliste: FA legt beim OVG Münster Beschwerde ein

Mit Beschluss vom 28.08.2024 hat das Verwaltungsgericht Köln den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, abgelehnt. Bemerkenswert ist dabei, dass das Verwaltungsgericht – anders als üblich – kein einziges Wort zur Frage des Anspruchs verliert: Es erörtert nicht, ob im Hinblick auf den Versandhandel in den Niederlanden mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Ablehnungsgrund ist hinsichtlich der Apotheker, die den Antrag gestellt haben, allein die vermeintlich fehlende Eilbedürftigkeit. Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären.

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Apotheken-Reformgesetz: FA kündigt Aktionen gegen die Ampel an

Wie bereits vermutet, hat sich der den Abgeordneten am 11. Juli 2024 vorliegende Gesetzentwurf nur unwesentlich gegenüber dem Referentenentwurf geändert. Von einer finanziellen Entlastung der Apotheken kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die vorgesehene Umverteilung belastet die Apotheken zusätzlich.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Anhörung zum Referentenentwurf war allem Anschein nach eine reine Alibi-Veranstaltung des BMG. Die Stellungnahmen, die Ideen und Vorschläge der Apothekerschaft beinhalten und wirklich aufwendig erarbeitet wurden, haben keine Berücksichtigung gefunden und uns nur Geld gekostet. Wir gehen davon aus, dass Herr Lauterbach überhaupt nicht vorhatte, sachliche Argumente für das Gesetz zu verwenden, geschweige denn, sich diese zu eigen zu machen.“

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CardLink: FA stellt IFG-Antrag beim BMG

Bei der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH am 14.03.2024 wurde u.a. auch über die Einführung des sog. CardLink-Verfahrens abgestimmt. Dieses Verfahren ermöglicht es, mithilfe eines Smartphones und einer elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte ortsunabhängig abzurufen und einer Apotheke zu übersenden. Bei der Abstimmung wurde gegen das Abstimmungsverhalten aller anderen Gesellschafter durch das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter beschlossen, das CardLink-Verfahren trotz Sicherheitslücken zur Einlösung von E-Rezepten freizugeben.

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Referentenentwurf: FA nimmt Stellung

Nach der Anhörung  zum Referentenentwurf des Apothekenhonorar- und Apothekenreform-Gesetzes ApoRG am 25. Juni 2024, zu der die Freie Apothekerschaft vom Bundesgesundheitsministerium nach Berlin eingeladen wurde, hat sich der Vorstand nochmals intensiv mit dem Entwurf beschäftigt und nun eine Stellungnahme abgegeben.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Der Austausch mit dem Ministerium und den anderen Verbänden hat gezeigt, dass dieser Dialog sehr wichtig war. Obwohl eine Stellungnahme schon bis zum 28. Juni 2024 abgegeben werden musste, haben wir die Anhörung dennoch erst einmal abgewartet, um unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Das BMG ist an konstruktiven Vorschlägen zum Entwurf interessiert, hat bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört. Der Austausch war positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt.“

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