Mit Unterstützung des Vereins Freie Apothekerschaft hatten Mitglieder die niederländischen Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das SGB V abgemahnt.
Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Die niederländischen Arzneimittelversender halten jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V für unionsrechtswidrig und sehen sich daher nicht an diese gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.