Freie Apothekerschaft nimmt Bundesamt für soziale Sicherung in die Pflicht

Freie Apothekerschaft fordert Einschreiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung: Rechtswidrige Rabattaktionen von ausländischen Arzneimittelversendern gefährden Vor-Ort-Apotheken und Arzneimittelsicherheit 

Die Freie Apothekerschaft e. V. hat beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Rabatt- und Bonusaktionen großer Arzneimittelversender wie Shop Apotheke oder DocMorris beantragt. Nach Auffassung der FA verstoßen diese Verkaufspraktiken gegen die gesetzlich vorgeschriebene Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Rechtswidrigkeit solcher Rabattaktionen wurde gerichtlich bereits bestätigt. Besonders problematisch ist, dass gesetzliche Krankenkassen trotz der bekannten Verstöße weiterhin mit diesen Anbietern abrechnen. Damit ignorieren sie die eindeutigen Vorgaben des Sozialgesetzbuches und tragen dazu bei, dass der Apothekenmarkt zum Nachteil der gesetzestreuen Vor-Ort-Apotheken verzerrt wird.

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Länderliste: Urteil verschiebt sich

Während das OVG Münster unserem Anwalt Dr. Fiete Kalscheuer von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein noch am 1. August 2025 mitteilte, dass die Entscheidung in dem Länderliste-Verfahren in der 33. KW verkündet werden soll, schrieb die zuständige Richterin am 11. August 2025, „dass aufgrund der Vielzahl im Senat anhängiger Verfahren derzeit noch kein konkreter Entscheidungszeitpunkt genannt werden kann“. Es wird um Verständnis gebeten. Bei Neuigkeiten werden wir natürlich umgehend informieren.

Länderliste: Urteil in KW 33 erwartet

OVG Münster entscheidet voraussichtlich in der nächsten Woche über die Länderliste

Einige Monaten sind verstrichen, doch nach Auskunft des OVG Münster kommt es nun endlich zu einer Entscheidung im Eilverfahren. In der 33. Kalenderwoche sei mit einer Entscheidung im Länderlisten-Verfahren zu rechnen, so der zuständige Senat des OVG Münster.

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Freie Apothekerschaft fordert mehr Transparenz im Umgang mit Arzneimittelversendern aus den Niederlanden – IFG-Antrag beim GKV-Spitzenverband gestellt

Die Freie Apothekerschaft hat beim GKV-Spitzenverband nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag gestellt, um umfassende Einblicke in den Umgang mit Arzneimittelversendern mit Sitz in den Niederlanden zu erhalten. Hintergrund ist die anhaltende Kritik an der Rabattvergabepraxis sowie den von diesen ausgehenden Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einiger Arzneimittelversender auf Kosten der Vor-Ort-Apotheken.

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E-Rezept-Chaos: Freie Apothekerschaft fordert Transparenz und prüft Schadensersatz gegen Gematik

Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder zu Störungen und Totalausfällen beim E-Rezept gekommen ist, hat sich die Freie Apothekerschaft entschieden, die Hintergründe und Folgen des Ausfalls der Telematik-Infrastruktur (TI) aufzuklären. Dazu hat sie die Rechtsanwaltskanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN damit beauftragt, entsprechende IFG-Anträge beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gematik GmbH zu stellen. 

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Freie Apothekerschaft bedauert BGH-Urteil zur Preisbindung

Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass holländische Arzneimittelversender in der Vergangenheit nicht der strengen deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus § 78 AMG unterlagen und an Rabatten nicht gehindert waren.

Dazu äußert sich der Vorstand der Freien Apothekerschaft: „Ein „Freifahrtschein“ ist das für die Versender jedoch mitnichten, denn das Rabattverbot – nun geregelt in § 129 SGB V – ist weiterhin geltendes Recht, auch für Versender aus dem EU-Ausland. Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Regelung berührt die heutige BGH-Entscheidung nicht.“

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