Klage gegen DocMorris und Shop Apotheke: FA legt konsequent nach

Mit Unterstützung des Vereins Freie Apothekerschaft hatten Mitglieder die niederländischen Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das SGB V abgemahnt.

Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Die niederländischen Arzneimittelversender halten jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V für unionsrechtswidrig und sehen sich daher nicht an diese gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.

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Expopharm 2024

Wir hatten eine fantastische Messe in München! Die Atmosphäre war lebhaft, und es war großartig, so viele engagierte Menschen zu treffen. Die zahlreichen interessanten Gespräche und der Austausch von Ideen haben uns motiviert, unseren Weg genau so weiterzugehen. Ein herzliches Willkommen an die vielen Neumitglieder in unseren Reihen und ein herzliches Dankeschön an alle, die unseren Stand besucht haben – wir freuen uns schon auf die nächste Gelegenheit in Düsseldorf, uns wiederzusehen!

Als besonderes Highlight besuchte Evelyn Burdecki mit einem Kamerateam den Messestand der FA. Ziel war es, ihr Statement zur Apotheke vor Ort zu verbreiten und die jüngere Generation über zahlreiche Kanäle zu erreichen. So konnten tausende Klicks, Likes und positive Kommentare, unter anderem auf Instagram und Facebook, generiert werden. Auch unser knochiger Apotheker erhielt etwas Sendezeit bei VOX Prominent. Die Sendung ist kostenlos in der Mediathek von RTL+ verfügbar. Schaut sie euch gerne auch nochmal an!

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Länderliste: FA erhebt weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln

Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, war die Erhebung einer Untätigkeitsklage angezeigt. Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben die sechs von der Freien Apothekerschaft unterstützten Antragsteller daher am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.

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Expopharm 2024 in München

©Avoxa – www.expopharm.de

Die expopharm findet vom 9. – 12. Oktober 2024 in München statt und ist der wichtigste Branchentreffpunkt des Jahres, an dem sich alles um Austausch, Innovation und die neuesten Produktentwicklungen dreht. Unter dem Leitmotiv „Für die Zukunft unserer Apotheken“ werden hier wegweisende Lösungen und kreative Konzepte präsentiert, die den derzeitigen Herausforderungen im Apothekenmarkt begegnen.

Auch wir von der Freien Apothekerschaft sind vor Ort, um die Interessen unseres Berufsstandes aktiv zu vertreten. Sie sind herzlich eingeladen, um mit uns über alle aktuellen Themen zu sprechen. Besuchen Sie uns in Halle B5 am Stand E45, in unmittelbare Nähe der Treuhand Hannover, BD Rowa und Gollmann.

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Rechtswidriger Arzneimittelhandel auf Facebook: Behörden reagieren nicht

Anfang August hat sich die Freie Apothekerschaft eines weiteren Themas angenommen, das viele Mitglieder beschäftigt: Auf Facebook existiert eine öffentliche Gruppe, in der Facebook-Nutzer apotheken- und verschreibungspflichtige Medikamente an private Nutzer des Netzwerks verkaufen. Die Gruppe besteht aus mehr als 250 festen Mitgliedern, wobei die Anzahl der (teilweise anonymen) Nutzer um ein Vielfaches größer sein dürfte. Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr gefährlich, sondern auch rechtswidrig. Dies ließ der Verein wiederum von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel überprüfen.

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Länderliste: FA legt beim OVG Münster Beschwerde ein

Mit Beschluss vom 28.08.2024 hat das Verwaltungsgericht Köln den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, abgelehnt. Bemerkenswert ist dabei, dass das Verwaltungsgericht – anders als üblich – kein einziges Wort zur Frage des Anspruchs verliert: Es erörtert nicht, ob im Hinblick auf den Versandhandel in den Niederlanden mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Ablehnungsgrund ist hinsichtlich der Apotheker, die den Antrag gestellt haben, allein die vermeintlich fehlende Eilbedürftigkeit. Bei wirtschaftlichen Nachteilen sei eine Eilbedürftigkeit in der Regel nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Apotheker ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wären.

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