Wie bereits vermutet, hat sich der den Abgeordneten am 11. Juli 2024 vorliegende Gesetzentwurf nur unwesentlich gegenüber dem Referentenentwurf geändert. Von einer finanziellen Entlastung der Apotheken kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die vorgesehene Umverteilung belastet die Apotheken zusätzlich.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Anhörung zum Referentenentwurf war allem Anschein nach eine reine Alibi-Veranstaltung des BMG. Die Stellungnahmen, die Ideen und Vorschläge der Apothekerschaft beinhalten und wirklich aufwendig erarbeitet wurden, haben keine Berücksichtigung gefunden und uns nur Geld gekostet. Wir gehen davon aus, dass Herr Lauterbach überhaupt nicht vorhatte, sachliche Argumente für das Gesetz zu verwenden, geschweige denn, sich diese zu eigen zu machen.“