Über 1.000 Mitglieder

Dr. Elisabeth Quick und Reinhard Rokitta

Der Verein Freie Apothekerschaft ist seit seiner Gründung am 1. Mai 2010 der Bundesverband der selbständigen Apothekeninhaberinnen und –inhaber. Nachdem sich in den ersten 10 Jahren die Mitgliederzahl im niedrigen dreistelligen Bereich bewegte, kam durch die 1. Vorsitzende Daniela Hänel neuer Schwung in die berufspolitische Arbeit des Vereins. So konnte nicht nur seit der Honorar-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein stetiger Zuwachs der Mitglieder verzeichnet werden.

Am 21. Mai 2024 trug sich nun als 1000. Mitglied Frau Dr. Elisabeth Quick von der Rats Apotheke in Einbeck in das Mitgliederverzeichnis ein. Dr. Quick: „Mit meiner Mitgliedschaft möchte ich die Arbeit des Vereins, wenn auch nur finanziell, unterstützen. Der Vorstand legt genau die Finger in die Wunden, um die sich anscheinend niemand kümmert oder kümmern will: Einklagen der Honoraranpassung, Länderliste und rechtswidrige Werbung ausländischer Arzneimittellogistiker. Die Apotheken vor Ort werden leider in vielen Dingen komplett allein gelassen. Insofern möchte ich die Kollegenschaft auffordern, ebenfalls Mitglied zu werden. Nur so können wir uns mehr durchsetzen.“

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Unterlassungsklage gegen Shop-Apotheke

Die Freie Apothekerschaft prüft eine Unterlassungsklage gegen die niederländische Shop-Apotheke B.V. Grund ist die aus Sicht des Vereins unlautere Werbung mit dem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von Kassenrezepten, diesmal bezüglich E-Rezepten.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Anscheinend müssen sich nur die deutschen Apotheken an die Gesetze von Herrn Lauterbach halten. Vor den Augen des Bundesgesundheitsministers, der dieser Firma gerade geholfen hat, schneller an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen, versetzt diese dem Minister nun eine ordentliche Ohrfeige nach dem Motto: Was kümmern uns deine Gesetze. Unverständlich für uns: Der Minister schaut diesem Spiel zu – und unternimmt nichts.“

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Feststellungsklage gegen Länderliste

Der Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist seit 2004 gesetzlich zulässig. Der deutsche Gesetzgeber hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Versandhandel in § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgeschrieben. Hierbei kommt der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen „Länderliste“ besondere Bedeutung zu. Diese führt EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht auf. Die Rechtsprechung geht von einer positiven Bindungswirkung der „Länderliste“ aus; sie ersetze die gerichtliche Einzelprüfung. Es wird daher grundsätzlich unterstellt, dass die in der Länderliste aufgeführten Länder mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht aufweisen.

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Videoreihe auf YouTube

Im Zuge der Klage haben einige engagierte Mitglieder der FA kurze Videobotschaften erstellt, in denen die aktuellen Probleme der Apotheken aufgezeigt werden. Doreen Wegner hat diese zusammengeschnitten und auf ihrem YouTube-Kanal zum Teilen bereitgestellt.
So soll eine Kampagne gestartet werden, die unserer berechtigten Forderung nach einer Honoraranpassung und Entbürokratisierung mehr Nachdruck verleiht!

Video der Freien Apothekerschaft zur Klage

Die Pressekonferenz vom vergangenen Dienstag brachte dem Verein breiten Zuspruch! Die Unterstützung für die Klage innerhalb der Apothekerschaft ist sehr groß und die Bereitschaft gegen die Pläne von Herrn Lauterbach anzukämpfen enorm.
Aus dieser Motivation heraus haben Mitglieder der FA spontan kurze Botschaften verfasst, die Doreen Wegner zu einem Video zusammengestellt hat. Dieses steht auf YouTube zum Teilen bereit.

Pressekonferenz zur Klage

Die Freie Apothekerschaft informierte heute Mittag die Presse über ihre Klage gegen die Bundesrepublik. Erklärt wurden die Hintergründe zur Feststellungsklage des Vereins, die die Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken fordert. Die klagenden Inhaberinnen und Inhaber stellen sich auf einen langen Prozess ein.

Vier Apothekerinnen und Apotheker klagen auf ein höheres Fixum. Ihr Anwalt Dr. Fiete Kalscheuer von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein sieht gute Aussichten auf Erfolg. Aus dem Gesetz lässt sich seiner Meinung ein subjektiver Anspruch auf eine Anpassung ableiten. Was die Argumente sind, wie der Zeitplan ist und wie die Sache konkret ausgehen könnte, erklärt er im Interview mit APOTHEKE ADHOC.
Yannick Detampel war 27, als er die Holsten Apotheke in Schacht-Audorf übernahm. Mit 29 gab er ein Gutachten zum Apothekenhonorar in Auftrag, mit 31 klagt er jetzt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Was er sich davon erhofft, warum die Freie Apothekerschaft für den Berufsstand wichtig ist und wie er die Zukunft der Apotheke sieht, erklärt er im Interview mit APOTHEKE ADHOC.