Freie Apothekerschaft moniert zweierlei Maß bei der Arzneimittelsicherheit

Bünde, den 18. Mai 2026

Wer in Deutschland eine Apotheke betreibt, kennt das Regelwerk der Good Distribution Practice (GDP) genau. Jedes Arzneimittel, das in einer Apotheke vor Ort durch pharmazeutische Fachkräfte an die Patienten abgegeben wird, unterliegt strengsten Kontrollen: Von der lückenlosen Kühlkette bis zur fachkundigen Beratung. 

Doch sobald der Versand aus dem EU-Ausland ins Spiel kommt, scheint dieses Sicherheitsnetz löchrig zu werden – mit dem Segen der Politik, des Bundesministeriums für Gesundheit, der einzelnen Bundesländer und mit Billigung sämtlicher Krankenkassen.

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Intensive Debatte vor dem LG Hamburg zur Rabattgutschein-Aktion von DocMorris

Bünde, den 06. Mai 2026 – Am 05.05.2026 fand vor dem LG Hamburg die mündliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch gegen DocMorris statt. Kläger ist ein von der Freien Apothekerschaft unterstützter Apotheker. Der Unterlassungsanspruch betrifft eine Rabattgutschein-Aktion von DocMorris, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. 

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Wortbruch im Gesundheitsministerium: Nina Warken wird zur „Eiskönigin“ der Arzneimittelversorgung

Bünde, den 16. April 2026 – Die am Dienstag, 14. April, von Bundesministerin Nina Warken angekündigten Maßnahmen zur GKV-Finanzierung stoßen bei der Freien Apothekerschaft e.V. auf fassungsloses Entsetzen. Statt der im Koalitionsvertrag versprochenen Stärkung der Vor-Ort-Apotheken präsentiert die Ministerin einen beispiellosen Wortbruch. Besonders die Erhöhung des Kassenabschlags und das Abwälzen des daraus folgenden erhöhten Inkasso-Risikos bei Zuzahlungen markieren den Beginn einer gesundheitspolitischen Eiszeit.

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Eilverfahren zur Länderliste: OVG Münster entscheidet rein formal – Inhaltliche Klärung steht noch aus

Bünde, 09.04.2026: Die rechtliche Auseinandersetzung um die veraltete Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums geht in die nächste Runde. Im Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Aktualisierung der sogenannten Länderliste nach § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG hat dasOberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster mit Beschluss vom 31.03.2026 (Az. 9 B 864/24) die Beschwerde zur Eilbedürftigkeit der Antragsteller zurückgewiesen.

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