20 Jahre Stillstand: Gutachten belegt 50 Milliarden Euro schwere Belastung der Apotheken durch die Politik

Bünde, 17. März 2026 – Ein neues wissenschaftliches Kurzgutachten im Auftrag der Freien Apothekerschaft offenbart das ganze Ausmaß der wirtschaftlichen Benachteiligung deutscher Vor-Ort-Apotheken. Die Auswertung von Prof. Dr. Andreas Kaapke und Dipl.-Sowi. Nina Kleber-Herbel belegt, dass die Apothekenbranche über zwei Jahrzehnte hinweg die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) massiv subventioniert hat – zulasten der eigenen Existenzfähigkeit.

Die harten Fakten: Enorme Einsparvolumina für die GKV

Das Gutachten beziffert die Leistungen der Apotheken zugunsten der Kassen im Zeitraum von 2004 bis 2024 auf eine schwindelerregende Summe:

• 29 Milliarden Euro flossen über den gesetzlich vorgeschriebenen Apothekenabschlag direkt an die GKV.
• 21 Milliarden Euro sparten die Kassen zusätzlich ein, da das Apothekenhonorar (Fixum) trotz massiver Inflation seit 2004 nahezu unverändert blieb.

„Während die Betriebskosten und der bürokratische Aufwand explodieren, wurde das Honorar der Apotheken real entwertet. Dass die Kassen mit diesem Geld unter anderem Werbung und Lifestyle-Maßnahmen finanzieren, ist ein Schlag ins Gesicht jedes Apothekers“, kritisiert Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.

Die Freie Apothekerschaft verweist in diesem Zusammenhang auch auf aktuelle Analysen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Diese belegen, dass die Gesetzlichen Krankenkassen massiv durch „versicherungsfremde Leistungen“ belastet werden – Gelder, die eigentlich vom Bund über Steuern finanziert werden müssten.

„Es ist ein politisches Paradoxon: Man verweigert den Apotheken eine inflationsgerechte Entlohnung mit Verweis auf klamme Kassen, während gleichzeitig Milliarden an Beitragsgeldern für staatliche Aufgaben zweckentfremdet werden. Würde der Bund diese versicherungsfremden Leistungen endlich fair aus Steuermitteln ausgleichen, gäbe es mehr als genug Spielraum für die überfällige Honoraranpassung der Apotheken“, stellt Daniela Hänel klar.

Politischer Affront: Ministerin Warken verweigert Soforthilfe

Trotz der prekären Lage und der im Koalitionsvertrag fixierten Zusage (veröffentlicht am 09.04.2025), das Honorar von 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro Packung anzuheben, erteilte die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dieser Maßnahme auf dem Deutschen Apothekertag im September 2025 eine Absage. Während für die ärztliche Vergütung Verbesserungen in Aussicht gestellt wurden, bleibt die Apothekenbranche ohne wirtschaftliche Perspektive.

„Die versprochenen 9,50 Euro waren bereits vor 11 Monaten als Notmaßnahme gedacht – heute sind sie durch die Inflation längst wieder entwertet“, so Hänel weiter. „Wenn die Politik weiterhin jährlich drei Milliarden Euro aus dem System presst, nimmt sie das Sterben der wohnortnahen Arzneimittelversorgung fahrlässig in Kauf. Das ist politisch unverantwortlich.“

Forderungen der Freien Apothekerschaft

Angesichts der belegten Substanzverluste fordert der Bundesverband von der Bundesgesundheitsministerin:
– die sofortige Umsetzung der Honorarerhöhung auf mindestens 9,50 Euro
– einen transparenten, dynamischen Anpassungsmechanismus, um künftige Inflationsschübe abzufangen
– ein Ende der einseitigen Belastung durch den Apothekenabschlag.

Das vollständige Gutachten ist abrufbar unter:
2026-03-17 Gutachten Einspar-/Entlastungsvolumen GKV (PDF)