Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder zu Störungen und Totalausfällen beim E-Rezept gekommen ist, hat sich die Freie Apothekerschaft entschieden, die Hintergründe und Folgen des Ausfalls der Telematik-Infrastruktur (TI) aufzuklären. Dazu hat sie die Rechtsanwaltskanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN damit beauftragt, entsprechende IFG-Anträge beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gematik GmbH zu stellen.
Dazu der Vorstand der Freien Apothekerschaft: „Mit diesem Antrag begehren wir insbesondere Informationen zum Ausmaß und den Hintergründen der technischen Probleme. Ferner beantragen wir über unsere Rechtsanwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding Auskunft über eine mögliche Schadensersatzpflicht der gematik GmbH für Verdienstausfälle der betroffenen Apotheken, da die Juristen derzeit prüfen, ob die gematik GmbH im Falle einer Störung oder eines Totalausfalls haftbar gemacht werden kann.“
Schließlich begehrt die Freie Apothekerschaft Auskunft darüber, ob es auch bei Online-Bestellungen der Hollandversender zu vergleichbaren technischen Problemen kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre darin eine faktische Ungleichbehandlung zulasten der Präsenzapotheken zu sehen.
Der Vorstand weiter: „Neben den finanziellen Schäden der Apotheken, die von einem Ausfall betroffen sind, handelt es sich bei den massiven Störungen der TI allerdings auch um eine akute Gesundheitsgefährdung der Patienten, da diese mitunter überlebenswichtige Arzneimittel benötigen, sie aber – teilweise über Stunden – nicht erwerben können.“
Von den IFG-Anträgen, zu deren Beantwortung das BMG und die gematik GmbH gesetzlich verpflichtet sind, verspricht sich die Freie Apothekerschaft neue Erkenntnisse, um ein rechtliches Vorgehen gegen die gematik GmbH anwaltlich prüfen zu lassen und politischen Druck zu erzeugen.