Die Freie Apothekerschaft hat am 31.07.2025 und 05.08.2025 beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfangreiche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur rechtswidrigen Rabattvergabepraxis niederländischer Arzneimittelversender gestellt. Im Wesentlichen geht es dabei um die Rolle der paritätischen Stelle von GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apotheker-Verband (DAV). Trotz Aufforderungen und Fristsetzung verweigerte der GKV-Spitzenverband die erforderliche Bescheidung und Übersendung der Informationen, allerdings ohne hinreichend konkrete Gründe dafür anzuführen.
Aus diesem Grund hat die Freie Apothekerschaft vor dem Verwaltungsgericht Berlin Untätigkeitsklage erhoben, um den Verband zur sofortigen Herausgabe der angeforderten amtlichen Informationen zu verpflichten. Gerichtlich wird die Freie Apothekerschaft von Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding vertreten. Neben der Klage vor dem VG Berlin wurde auch das Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde des GKV-Spitzenverbands eingeschaltet.
Daniela Hänel, Vorsitzende der FA: „Die Untätigkeit des Verbandes gefährdet die Transparenz und Kontrolle der Arzneimittelversorgung und steht im Widerspruch zur gesetzlich verankerten Informationsfreiheit. Da wir dieses Recht ernst nehmen, haben wir uns entschlossen, den gesetzlich abgesicherten Informationsanspruch gerichtlich durchzusetzen.“
Die Freie Apothekerschaft fordert eine schnelle und umfassende Aufklärung, um die rechtswidrige Rabattvergabe effektiv zu stoppen und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung sicherzustellen.