Landgericht Hamburg: Rabattgutscheine von DocMorris unzulässig

Bünde, den 29. Juni 2026 – Die Freie Apothekerschaft e.V. begrüßt das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2026 (Az. 406 HKO 120/24), das ein von ihr unterstützter Apotheker gegen eine Rabattgutschein-Aktion von DocMorris erwirkt hat. Das Gericht gab der wettbewerbsrechtlichen Klage auf Unterlassung statt und stellte klar, dass die streitgegenständlichen Gutscheinmodelle gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegenstand des Verfahrens war eine Werbeaktion von DocMorris, bei der für die Einlösung von Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung verrechnet werden und verbleibende Gutscheinbeträge konnten dann innerhalb derselben Bestellung für den Kauf von Waren des Gesamtsortiments (mit wenigen Ausnahmen), einschließlich nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, genutzt werden.

Das Landgericht Hamburg bestätigte nun, dass ein solches Vorgehen mit § 7 Abs. 1 HWG unvereinbar ist. Insbesondere greift der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a HWG nach Auffassung des Gerichts nicht ein. Damit folgt das Gericht konsequent der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 06.11.2025 (Az. I ZR 182/22 – Gutscheinwerbung II).

„Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für einen rechtssicheren und geordneten Wettbewerb im Apothekenmarkt“, erklärt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Es bestätigt, dass auch große Marktteilnehmer an die gesetzlichen Spielregeln gebunden sind und wirtschaftliche Anreize bei Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln klare Grenzen haben.“  

Die Freie Apothekerschaft sieht in der Entscheidung eine deutliche Stärkung der inhabergeführten Apotheken vor Ort sowie des geltenden Preis- und Werberechts im Gesundheitswesen. Zugleich unterstreicht das Urteil die Bedeutung einer konsequenten Rechtsdurchsetzung im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie eines funktionierenden solidarischen Gesundheitssystems.

Die Freie Apothekerschaft wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit für einen Wettbewerb auf Augenhöhe einsetzen.