Anlass der Pressekonferenz: Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.
Termin: Dienstag, den 23. April 2024
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstrasse 55, 10117 Berlin
Raum: Hauptstadtlounge
Beginn: 11.00 Uhr
Für eine persönliche Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 19. April 2024 per E-Mail an info@freieapothekerschaft.de wünschenswert.
Livestream: https://pressekonferenz.tv/jetzt-live/
Der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf rezeptpflichtige Arzneimittelt bildet nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt heute nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2003. Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland. Nach dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers soll indes eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Apotheken regelmäßig auf Grundlage einer Überprüfung im Zweijahresrhythmus erfolgen (vgl. BT-Drs. 15/1525, s. 166). Da das Bundeswirtschaftsministerium dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, hat die Freie Apothekerschaft e.V. das Team um Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN mit der Einreichung einer Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beauftragt.