Bünde, den 6. Juli 2026 – Die Freie Apothekerschaft e.V. hat beim zuständigen Verwaltungsgericht Berlin Untätigkeitsklage gegen die sogenannte paritätische Stelle gemäß Anlage 10 zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V erhoben. Gegenstand des Verfahrens ist die Weigerung der Beklagten, Zugang zu Informationen über den Umgang mit rechtswidrigen Rx-Boni ausländischer Arzneimittelversender zu gewähren. Die Freie Apothekerschaft wird von Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding vertreten.
Die paritätische Stelle ist ein vom Gesetzgeber eingesetztes Kontrollgremium. Sie besteht aus jeweils drei Mitgliedern des GKV-Spitzenverbandes und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Das Gremium soll u.a. Verstöße gegen die sozialrechtliche Arzneimittel-Preisbindung (z. B. unzulässige Rabatte oder Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) ahnden und entsprechende Sanktionen verhängen.
Bereits im Oktober 2025 hatte die Freie Apothekerschaft auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in entsprechende Unterlagen beantragt. Der Antrag wurde indes mit der Begründung abgelehnt, die paritätische Stelle sei keine informationspflichtige Einrichtung im Sinne des IFG. Gegen diese Entscheidung legte die Freie Apothekerschaft fristgerecht Widerspruch ein. Ein rechtsmittelfähiger Widerspruchsbescheid ist jedoch bis heute nicht ergangen.
„Wir sehen hierin eine klare Missachtung gesetzlicher Transparenzpflichten“, erklärt die Freie Apothekerschaft. „Die paritätische Stelle übernimmt zentrale Steuerungs- und Kontrollaufgaben im Apothekenwesen. Gerade vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz.“
Nach Auffassung der Freien Apothekerschaft handelt es sich bei der paritätischen Stelle um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IFG. Mit der erhobenen Untätigkeitsklage verfolgt die Freie Apothekerschaft das Ziel, sowohl eine gerichtliche Klärung der Informationspflicht als auch den Zugang zu den konkret begehrten Informationen zu erreichen.
„Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für einen rechtlich geordneten Wettbewerb und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Apothekenmarkt“, so die Freie Apothekerschaft weiter. „Wir werden daher konsequent für die Durchsetzung von Informationsrechten eintreten.“