Freie Apothekerschaft erhebt deutliche Kritik am Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Bünde, den 1. Juni 2026 – Die Freie Apothekerschaft e. V. erhebt deutliche Kritik am Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wegen mangelnder aufsichtsrechtlicher Kontrolle gesetzlicher Krankenkassen. Anlass ist ein bereits im August 2025 eingereichtes Aufforderungsschreiben, mit dem die Freie Apothekerschaft ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen die Beteiligung von Krankenkassen an rechtswidrigen Rabatt- und Bonusmodellen ausländischer Versandapotheken gefordert hatte.

Bis heute – neun Monate später – liegt trotz zwischenzeitlicher Nachfrage im März 2026 keine inhaltliche Reaktion des BAS vor.

Nach Auffassung der Freien Apothekerschaft verstoßen Versandapotheken mit Sitz insbesondere in den Niederlanden weiterhin gegen die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx), indem sie Boni und Rabatte gewähren. Diese Praxis wurde auch durch die Rechtsprechung, zuletzt durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, als unzulässig bestätigt.

Gleichzeitig rechnen gesetzliche Krankenkassen die entsprechenden Arzneimittelabgaben weiterhin als Sachleistungen ab und beteiligen sich damit faktisch an einem rechtswidrigen System. Das BAS ist als zuständige Aufsichtsbehörde verpflichtet, derartige Rechtsverstöße zu unterbinden.

„Die ausbleibende Reaktion des Bundesamtes wirft erhebliche Zweifel an der Effektivität der Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen auf“, erklärt die Freie Apothekerschaft. „Wenn selbst gerichtlich bestätigte Verstöße folgenlos bleiben, wird das Vertrauen in die Durchsetzung geltenden Rechts nachhaltig erschüttert.“

Die Freie Apothekerschaft weist darauf hin, dass die gesetzlichen Preisbindungsvorschriften nicht nur dem Gemeinwohl, sondern auch dem Schutz der Vor-Ort-Apotheken dienen. Diese sehen sich durch die fortgesetzte Duldung unzulässiger Wettbewerbsvorteile ausländischer Versandapotheken erheblich benachteiligt.

Die Organisation fordert das Bundesamt für Soziale Sicherung erneut nachdrücklich auf, seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen und geeignete Maßnahmen gegenüber den beteiligten Krankenkassen zu ergreifen.