Freie Apothekerschaft moniert zweierlei Maß bei der Arzneimittelsicherheit

Bünde, den 18. Mai 2026

Wer in Deutschland eine Apotheke betreibt, kennt das Regelwerk der Good Distribution Practice (GDP) genau. Jedes Arzneimittel, das in einer Apotheke vor Ort durch pharmazeutische Fachkräfte an die Patienten abgegeben wird, unterliegt strengsten Kontrollen: Von der lückenlosen Kühlkette bis zur fachkundigen Beratung. 

Doch sobald der Versand aus dem EU-Ausland ins Spiel kommt, scheint dieses Sicherheitsnetz löchrig zu werden – mit dem Segen der Politik, des Bundesministeriums für Gesundheit, der einzelnen Bundesländer und mit Billigung sämtlicher Krankenkassen.

Das Paradoxon der Transportbedingungen

Während deutsche Vor-Ort-Apotheken und der inländische Großhandel massiv in temperaturgeführte Logistik investieren, um die Stabilität von Arzneimitteln zu garantieren, agieren ausländische Versandriesen oft in einer rechtlichen Grauzone. Standorte in den Niederlanden oder neue Logistikzentren in Tschechien profitieren von einer laxen Handhabung der Auflagen für den Weg zum Endverbraucher, ohne Vorgaben, Dokumentation und Kontrollen.

Die EU-Kommission wiegelt bisher ab: Solange keine massiven Patientenreklamationen vorliegen, sehe man keinen Handlungsbedarf.

Doch diese vermeintliche Logik ist gefährlich. Ein unwirksames Arzneimittel – aufgrund von Hitzeeinwirkung oder Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Pakettransporter – führt selten zu einer sofortigen Beschwerde: Es wirkt einfach nicht, was fatale gesundheitliche Folgen für die Versicherten haben kann.

Die Freie Apothekerschaft macht u.a. den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (SV-GKV) für die Patientengefährdung verantwortlich: Warum schweigt die GKV zu dieser Logistik-Lücke?

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende des Vereins: „Ein aktueller Antrag der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bringt nun Licht ins Dunkel der Kostenträger-Mentalität. Die Frage an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war simpel: Prüfen die Kassen eigentlich, ob die teuren, von ihnen bezahlten Arzneimittel unter ordnungsgemäßen Bedingungen beim Patienten ankommen? Die Antwort ist ernüchternd: Es findet keinerlei Prüfung statt. Hier stellt sich eine fundamentale Gerechtigkeits- und Sicherheitsfrage: Warum erstattet die GKV für Arzneimittel, die ohne nachgewiesene Temperaturkontrolle per Standard-Paketdienst geliefert werden, den exakt gleichen Preis wie für Produkte, bei denen die pharmazeutische Qualitätssicherung und persönliche Beratung garantiert sind?“

Ein schwerwiegender Systemfehler zu Lasten der Qualität

Die Krankenkassen fordern bei jeder anderen von Apotheken erbrachte Leistung höchste Qualitätsstandards, die sich u.a. auch in der Apothekenbetriebsordnung und dem Arzneimittelgesetz niederschlagen. Doch bei der Arzneimittelabgabe scheint der Sparzwang oder die Bequemlichkeit der Versender über der Sorgfaltspflicht zu stehen.

1. Gleiches Geld für weniger Leistung: Die Beratung vor Ort und die gesicherte Logistik werden finanziell gleichgestellt mit dem bloßen Versandkarton.

2. Risiko beim Versicherten: Die Verantwortung für die korrekte Lagerung auf dem Transportweg wird faktisch auf den Patienten abgewälzt, der nicht erkennen kann, ob sein Insulin im Hochsommer drei Stunden in der prallen Sonne im Zustellfahrzeug lag.

3. Bewusste Wettbewerbsverzerrung: Inländische Akteure werden durch strenge Auflagen (GDP) belastet, während Player aus dem EU-Ausland Kosten sparen, indem sie diese Standards ignorieren.

Fazit: Zeit für ein Machtwort des BMG

Hänel weiter: „Der Branchenverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) fordert zu Recht, dass das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) hier Kurs hält. Es darf nicht sein, dass die ökonomischen Interessen ausländischer Versender über den Patientenschutz gestellt werden. Wenn die GKV weiterhin bereitwillig die gleichen Sätze für dieses „Logistik-Glücksspiel“ zahlt wie für zertifizierte Qualität, verspielt sie das Vertrauen ihrer Versicherten in die Sicherheit der medikamentösen Therapie. Transparenz und einheitliche Standards müssen für alle gelten, die am deutschen Gesundheitsmarkt mitverdienen wollen – egal, von welcher Seite der Grenze das Paket kommt!“