Freie Apothekerschaft fordert Einschreiten des Bundesamtes für Soziale Sicherung: Rechtswidrige Rabattaktionen von ausländischen Arzneimittelversendern gefährden Vor-Ort-Apotheken und Arzneimittelsicherheit
Die Freie Apothekerschaft e. V. hat beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein aufsichtsbehördliches Einschreiten gegen Rabatt- und Bonusaktionen großer Arzneimittelversender wie Shop Apotheke oder DocMorris beantragt. Nach Auffassung der FA verstoßen diese Verkaufspraktiken gegen die gesetzlich vorgeschriebene Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Rechtswidrigkeit solcher Rabattaktionen wurde gerichtlich bereits bestätigt. Besonders problematisch ist, dass gesetzliche Krankenkassen trotz der bekannten Verstöße weiterhin mit diesen Anbietern abrechnen. Damit ignorieren sie die eindeutigen Vorgaben des Sozialgesetzbuches und tragen dazu bei, dass der Apothekenmarkt zum Nachteil der gesetzestreuen Vor-Ort-Apotheken verzerrt wird.
Die Preisbindung ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, um eine verlässliche und gleichwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Sie stellt ein unverzichtbares Instrument dar, um faire Bedingungen im Wettbewerb zu gewährleisten und die wohnortnahen Apotheken als tragende Säule der Arzneimittelversorgung zu erhalten.
„Wenn ausländische Versender ungestraft weiter Rechtsbrüche begehen dürfen, während Vor-Ort-Apotheken sich an die Regeln halten müssen, gefährdet das nicht nur die Existenz vieler Apotheken, sondern am Ende auch die Sicherheit und Versorgung der Patientinnen und Patienten. Wir brauchen jetzt ein klares Signal der Aufsichtsbehörden, dass Recht und Fairness gelten“, erklärt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft e. V.
Mit dem Verfassen des Aufforderungsschriftsatzes hat die FA die Rechtsanwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt.