Die Freie Apothekerschaft hat in allen Bundesländern mit einem Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetz umfassende Anträge gestellt, um endlich Klarheit über die Kontrolle der Arzneimittelpreisbindung im In- und Ausland zu schaffen. Vor allem richtet sich die hinter den Informationsanträgen stehende Kritik in erster Linie gegen die Hollandversender wie DocMorris und Redcare (Shop Apotheke), die mit Rabatten werben und so die verbindlichen gesetzlichen Vorgaben aus Sicht der Freien Apothekerschaft strukturell umgehen, während Präsenzapotheken in Deutschland reguliert und streng überwacht werden.
Da Nachfragen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) stets darauf hinausliefen, dass auf die Überwachungszuständigkeit der Länder verwiesen wird, richten sich die mit Hilfe der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN erstellten Anträge nun gegen die Gesundheitsministerien der Länder. Der Vorstand der Freien Apothekerschaft fordert nachvollziehbare Antworten auf Fragen zu Zuständigkeiten, Häufigkeit der Kontrollen, Sanktionen und zum internationalen Informationsaustausch – nicht zuletzt um sichtbar zu machen, wie groß das Vollzugsdefizit bei grenzüberschreitenden Online-Anbietern tatsächlich ist. Die Freie Apothekerschaft strebt so mehr Transparenz an, allerdings mit einem deutlichen Fingerzeig auf die von der Bundesregierung bislang immer noch nicht ausgeräumte Ungleichbehandlung gegenüber den Hollandversendern.
Dazu der Vorstand: „Die Inländerdiskriminierung der Apotheken vor Ort durch das Bundesgesundheitsministerium nimmt mittlerweile groteske Züge an – nicht nur in diesem Fall. So bleibt Rechtsbruch aus dem Ausland ungestraft. Dass das Bundesgesundheitsministerium hier sehenden Auges nicht handelt, ist ein Skandal, zumal die Sicherheit und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel steht und immer mehr gefährdet wird. Auf die Antworten der Landesbehörden darf man gespannt sein.“