Die Freie Apothekerschaft fordert die neue Bundesregierung auf, direkt zu Beginn der kommenden Legislaturperiode entscheidende Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung umzusetzen.
„Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist prekär. Steigende Betriebskosten, wachsende bürokratische Hürden und eine unzureichende Vergütung gefährden die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Ohne schnelle und entschlossene Maßnahmen werden immer mehr Apotheken schließen müssen“, warnt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Hintergrund ist die jahrelange finanzielle Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung infolge der fehlenden Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung.
Die Freie Apothekerschaft schlägt daher fünf Sofortmaßnahmen vor:
Eine finanzielle Soforthilfe von 1,20 € pro verschreibungspflichtiger Packung würde den Apotheken kurzfristig finanzielle Luft verschaffen, um einerseits eine Arbeitsplatzgarantie gewährleisten zu können und andererseits steigende Betriebskosten aufzufangen, und zwar so lange, bis eine gerechte Apothekenreform das Honorarsystem gemäß der laufenden Honorar-Klage der Freien Apothekerschaft grundlegend anpasst.
Die Wiedereinführung des Skontos auf rezeptpflichtige Arzneimittel würde Apotheken wirtschaftliche Spielräume zurückgeben, ohne den Steuerzahler zu belasten. Hierzu ist eine Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nötig.
Null-Retaxationen durch die Krankenkassen bei korrekter Versorgung der Patienten müssen umgehend gestoppt werden. Die aktuelle Praxis, Apotheken die Vergütung aufgrund von Formfehlern auf ärztlichen Verordnungen vollständig zu entziehen, ist ungerecht und belastet die Apotheken immens. Eine Anpassung des § 129 Abs. 4 d) SGB V ist dringend erforderlich.
Bürokratieabbau durch deutlich weniger Genehmigungsverfahren (z.B. bei Hilfsmitteln), Abschaffung von Dokumentationspflichten (z.B. bei Tierarzneimitteln, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen), eine Erhöhung von Servicepauschalen und eine bessere Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen sind nötig, um Apotheken handlungsfähig zu halten.
Ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel – wie schon bei Tierarzneimitteln – sowie ein exklusiver Cannabis-Vertrieb über Apotheken dienen der Sicherheit der Patienten und müssen oberste Priorität haben. Der Vertrieb rezeptpflichtiger Arzneimittel sowie von Cannabis muss ausschließlich durch die Apotheken vor Ort erfolgen, um Missbrauch zu verhindern und damit einhergehend Steuereinnahmen im Land zu halten.
„Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und das Apothekensterben zu stoppen“, so Hänel. „Wir appellieren an die – hoffentlich bald etablierte – neue Bundesregierung, die Probleme der Apotheken ernst zu nehmen, zügig zu handeln und unsere Vorschläge bereits in die Koalitionsgespräche aufzunehmen.“