Die Freie Apothekerschaft ist entsetzt. Nicht nur, dass ein erhöhter Kassenrabatt die Apotheken zukünftig belasten soll, jetzt müssen diese auch noch für Herstellerrabatte herhalten, die pharmazeutische Firmen z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht an die Krankenkassen entrichten.
„Das SGB 5 muss dringend geändert werden“ so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Es kann nicht sein, dass die Apotheken Schulden anderer bezahlen müssen, die sie nicht zu verantworten haben. Der Herstellerrabatt wird zwischen Herstellern und Krankenkassen vereinbart, da sind wir Apothekeninhaber/-innen außen vor. Hier liegen grobe Fehler in der Gesetzgebung vor zum Nachteil der Apotheken.“
So werden auch schon bei kleinsten Formfehlern auf Rezepten das Arzneimittel von der Krankenkasse nicht bezahlt, also auch nicht der Betrag der pharmazeutischen Industrie, der im Preis des verschreibungspflichtigen Arzneimittels enthalten und für die Apotheken nur ein durchlaufender Posten ist, aber durchaus mehrere tausend Euro betragen kann. Und das, obwohl der Patient mit dem korrekten und vom Arzt verordneten Wirkstoff versorgt wurde. Welche Arzneimittel die Apotheken auf ärztliche Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abzugeben haben, legen die Krankenkassen direkt mit einem oder bis zu drei Arzneimittelherstellern fest.
„Der jüngste Fall eines insolventen Reimporteurs zeigt wieder ganz deutlich die schreiende Ungerechtigkeit“, so Hänel weiter. „Mit der Inkassopflicht für die Krankenkassen tragen wir das volle Risiko ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich. Und jetzt sollen wir in Kürze den Krankenkassen nach dem Willen von Herrn Lauterbach und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch mehr Geld für die Abwicklung bezahlen? So ein Konstrukt gibt es in der ganzen Welt nicht. Es kann nicht sein, dass wir als Unternehmen in dieser Form Gesetzen so ausgeliefert sind. Hier besteht ein sofortiger Handlungsbedarf, damit Fehler des Gesetzgebers nicht auf dem Rücken der Apotheken ausgetragen werden. Nebenbei bemerkt: Wir gönnen es jedem Leistungserbringer, wenn er statt Kürzung mehr Geld erhält – aus welchen Gründen auch immer. Aber was für eine Ungleichbehandlung ist das seitens der Politik?“
Fakt ist auch, dass die Apotheken keinen Schutz des Gesetzgebers gegenüber den Rechenzentren haben. Die Apotheken müssen die Rezepte über die Rechenzentren mit den Krankenkassen abrechnen. Als im Jahr 2020 das Rechenzentrum AVP insolvent wurde, ist den ca. 2.900 angeschlossenen Apotheken ein existenzbedrohender Schaden von mehreren hundert Millionen Euro entstanden. Manche Apotheken mussten sogar schließen.
Die Freie Apothekerschaft fordert daher den Gesetzgeber auf, umgehend dafür zu sorgen, dass Apotheken vor derartigen Einnahmeausfällen geschützt werden. Immerhin hat der Gesetzgeber dieses System zu verantworten. Hänel: „Es ist ein Armutszeugnis der Bundesregierung, in diesem Skandal nicht eingegriffen zu haben und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Auch die BaFin muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass die betreffenden Apotheken viel zu spät über den Sachstand informiert wurden.“
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/09/16/2-prozent-mehr-honorar-fuer-2023
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/defizite-bei-avp-bereits-2016-bekannt-122366/
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