Intensive Debatte vor dem LG Hamburg zur Rabattgutschein-Aktion von DocMorris

Bünde, den 06. Mai 2026 – Am 05.05.2026 fand vor dem LG Hamburg die mündliche Verhandlung zu einem Unterlassungsanspruch gegen DocMorris statt. Kläger ist ein von der Freien Apothekerschaft unterstützter Apotheker. Der Unterlassungsanspruch betrifft eine Rabattgutschein-Aktion von DocMorris, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. 

Diese sollten zunächst mit der gesetzlichen Zuzahlung und anschließend mit dem Preis von mitbestellten, nicht verschreibungspflichtigen Produkten verrechnet werden. Die Freie Apothekerschaft hatte in ihrer Pressemitteilung vom 25.10.2024 über das Verfahren berichtet (https://www.freieapothekerschaft.de/klage-gegen-docmorris-und-shop-apotheke-fa-legt-konsequent-nach).

Die Entscheidung des LG Hamburg ist Ende Juni zu erwarten. Die fast zweistündige intensive mündliche Verhandlung ergab, dass es gute Chancen gibt, das Verfahren gegen DocMorris zu gewinnen. In Anlehnung an die BGH-Entscheidung vom 06.11.2025 (Az. I ZR 182/22 – „Gutscheinwerbung II) zieht das Gericht in Betracht, einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes zu bejahen. Es sei naheliegend, dass der Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG einen Rabattgutschein in der dargestellten Form nicht zulasse.  

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft e. V.: „DocMorris soll nicht damit rechnen, dass die Freie Apothekerschaft e.V. ihren Einsatz für einen fairen Wettbewerb aufgibt! Wir vertrauen darauf, dass in unserem Rechtsstaat nicht das Recht des (finanziell) Stärkeren gilt, sondern die Stärke des Rechts! Die mündliche Verhandlung vom gestrigen Tage hat unser Vertrauen bestätigt. Wir danken unseren Anwälten Dr. Thomas Guttau und Dr. Fiete Kalscheuer für Ihren engagierten und furchtlosen Einsatz in der mündlichen Verhandlung!“

Im Juli steht in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine weitere Gerichtsverhandlung an. Auch dort wird die Klägerin von der Freien Apothekerschaft unterstützt.

Foto: v.l. Reinhard Rokitta, Dr. Thomas Guttau, Dr. Fiete Kalscheuer