Klage gegen DocMorris und Shop Apotheke: FA legt konsequent nach

Mit Unterstützung des Vereins Freie Apothekerschaft hatten Mitglieder die niederländischen Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das SGB V abgemahnt.

Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Die niederländischen Arzneimittelversender halten jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V für unionsrechtswidrig und sehen sich daher nicht an diese gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.

Die Freie Apothekerschaft lässt dies nicht gelten und sieht sich dabei durch die aktuelle Rechtsprechung des OLG München gestützt. Der Verein drängt nunmehr auf klare Verhältnisse und hat beide Arzneimittellogistiker mithilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Unterlassung verklagt. Hierzu Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Es kann nicht sein, dass die sog. Hollandversender jedes Schlupfloch ausprobieren und damit auch noch durchkommen. Der Schaden für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist immens. Wir bleiben jetzt konsequent und sind zuversichtlich, dass die Gerichte die unverfrorene Feigenblatt-Argumentation der Versender zurückweisen werden.“