Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, war die Erhebung einer Untätigkeitsklage angezeigt. Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben die sechs von der Freien Apothekerschaft unterstützten Antragsteller daher am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir geben nicht auf. Wir vertreten die berechtigten Interessen der Apotheker und damit auch ihrer Kunden in Deutschland. Apothekenschutz ist Kundenschutz, ist Verbraucherschutz. Wenn es nicht anders geht, tun wir dies notfalls auch gerichtlich. Das Gesundheitsministerium muss endlich inhaltlich zur Frage Stellung nehmen, ob und wenn ja, auf welche Art und Weise die niederländischen Arzneimittelversender, insbesondere die sog. Grenzapotheken, vergleichbare Sicherheitsstandards wie in Deutschland aufweisen. Eine Antwort auf diese Fragen bleibt uns das Ministerium schuldig, aber auch den Kunden, die etwa wissen wollen, ob sie temperatursensible Medikamente bei einem niederländischen Arzneimittelversender bestellen können.“
„Im Idealfall“, so Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, „erreichen wir über das Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine vorläufige Streichung der Niederlande aus der Länderliste; aus der vorläufigen Streichung wird dann über das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine dauerhafte. Solange es keine vergleichbaren Sicherheitsstandards für den Versandhandel von Arzneimitteln in den Niederlanden gibt, muss dies im Ergebnis dazu führen, dass der Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten aus den Niederlanden nach Deutschland nicht mehr möglich ist.“