Am 10. Juni 2024 lief die Frist bezüglich des IFG-Antrags zur Länderliste ab. Diesen Antrag hatte die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Veranlassung der Freien Apothekerschaft beim Bundesministerium für Gesundheit gestellt.
Mit dem Antrag wollte der Bundesverband wissen, welche Rechtsnatur der Länderliste zugrunde liegt, ob das Apotheken- und Arzneimittelrecht in seiner jetzigen Fassung dem deutschen Arzneimittelgesetz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a entspricht und wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von niederländischer und deutscher Seite überwacht und seit 2011 überprüft wird. Im Antwortschreiben vom 14. Juni 2024 vertritt das Ministerium die Auffassung, niederländische Behörden würden überwachen, ob niederländische Apotheken die rechtlichen Vorgaben aus § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG einhalten.
Die Freie Apothekerschaft hat nunmehr am 18. Juni 2024 einen Antrag auf Aktualisierung der Länderliste beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Länderliste zu streichen. In dem 23-seitigen Antrag werden sämtliche apothekenrechtlichen Unterschiede zwischen den Ländern aufgeführt. Es wird auch dargelegt, dass selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages davon ausgehen, dass eine Überwachung ausländischer Apotheken in Bezug auf die Einhaltung deutscher Vorschriften de facto nicht existiere.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir bleiben unbeirrt auf unserem Weg, die Vereinsmitglieder vor jeglicher politischen Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit zu schützen. Das geht anscheinend nur noch über den juristischen Weg. Wir sind gespannt, wie das Ministerium auf den Antrag auf Aktualisierung der Länderliste reagieren wird.“
Der gesetzlich gebotenen Pflicht, die Länderliste regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, kam das Gesundheitsministerium aus Sicht der Freien Apothekerschaft nicht nach. Hänel: „Da passen doch ganz viele Parameter nicht im Vergleich zwischen den deutschen Apotheken und den niederländischen Arzneimittellogistikern. In Bezug auf diese sog. „Grenzapotheken“ kann doch von irgendeiner Gleichwertigkeit überhaupt nicht gesprochen werden. Das sieht in den ganzen Jahren eher nach einem Geschäfts- und Steuermodell aus. Diese Versender leisten nicht einmal annähernd das, was wir im täglichen Umgang mit den Patienten bewerkstelligen. Ganz zu schweigen von der Gesetzesflut, an die wir uns zu halten haben.“ Die Freie Apothekerschaft weist die Abgeordneten des Deutschen Bundestages daraufhin, dass die vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante sog. Apothekenreform viele Passagen enthält, die eine weitere Marktöffnung für die holländischen Versender ermöglicht. Hänel: „Schon mit dem CardLink-Verfahren für die E-Rezepte wurden die ausländischen Versender von Herrn Lauterbach bevorzugt.“
Download: Antrag auf Aktualisierung der Länderliste vom 18.06.2024