Lieferengpass-Pauschale: FA beklagt Willkür der Bundesregierung und des BMG

Die Anfrage der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie der Betrag zur Bearbeitung der Lieferengpässe von Arzneimitteln, die auf Rezept verordnet werden, zustande gekommen ist, wurde kürzlich beantwortet. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Vermutung der Freien Apothekerschaft: Der Betrag von 50 Cent pro Recherche beim Großhandel, mögliche Rückrufe bei Ärzten und Änderungen von Rezepten ist laut Auskunft des Ministeriums rein willkürlich festgelegt worden. Es liegen keine Informationen zur Berechnung des Betrages vor.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Nun haben wir es schriftlich, dass willkürliche Entscheidungen vom Gesundheitsminister und BMG getroffen werden, ohne sachliche Erhebungen und Kalkulationen, ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen inkl. der nachgewiesenen, begründeten Berechnungen der Apothekerschaft. Dass die Politik mit Abstimmung des ALBVVG zum 01.08.2023 so weit geht, die Arbeit von Apotheken in einer Art Würfelspiel zu honorieren, zeigt die tatsächliche Wertschätzung gegenüber den Apotheken vor Ort.“ 

Die relativ belanglose Antwort des Bundesministeriums gipfelt in dem Satz: „Insoweit erhebt der Zuschlag keinen Anspruch auf Kostendeckung.“ Hänel weiter: „Somit ist unsere wirklich äußerst zeitaufwendige und verantwortungsvolle Arbeit mit den Lieferengpässen der Arzneimittel weniger wert als ein Toilettenbesuch auf der Autobahn. Nach dieser Auskunft des BMG bestätigt sich, dass auch in dem anstehenden Apotheken-Reformgesetz nicht sachgerecht von Herrn Lauterbach verfahren wurde: Im Kabinettsentwurf sind Stellungnahmen aus der Apothekerschaft unberücksichtigt geblieben.“

Anbei der Schriftverkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium: