Bünde, den 08. Oktober 2026 – Die Freie Apothekerschaft hat den GKV-Spitzenverband in einer anwaltlichen Erwiderung vom heutigen Tage aufgefordert, seine Ablehnung zu Vertragsstrafen gegenüber der niederländischen Versandapotheke DocMorris aufzugeben, zu überdenken und Vertragsmaßnahmen nach dem Rahmenvertrag (§ 129 SGB V) einzuleiten.
Trotz dokumentierter Rechtsverstöße hat der GKV-Spitzenverband es abgelehnt, die von der Freien Apothekerschaft geforderte Vertragsstrafe auszusprechen. Zur Begründung verwies der Verband darauf, Vertragsmaßnahmen dienten allein der Sicherung künftiger Vertragstreue, und es gebe keinen Anlass zu der Annahme, dass DocMorris die Rechtssprechung in Zukunft nicht achten werde.
Daniela Hänel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Diese Begründung ist angesichts der jüngsten Berichterstattung zu den unbezahlten Ordnungsgeldern von DocMorris nicht mehr haltbar.“
Wie sogar die Bild am 4. Oktober berichtet, ist das Ausmaß der Missachtung deutscher Gerichtsentscheidungen durch DocMorris erheblich. Bereits 2020 untersagte das Landgericht Stuttgart dem Unternehmen eine irreführende Preiswerbung. Da DocMorris sie gleichwohl fortsetzte, verhängten die Gerichte ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro (Juli 2024; die Beschwerde wies das OLG Stuttgart im Dezember 2024 zurück), ein weiteres von 60.000 Euro (April 2025) und ein drittes von 100.000 Euro (Oktober 2025, rechtskräftig).
Freiwillig bezahlt hat DocMorris keines dieser Ordnungsgelder. Nach Angaben der Anwälte der Apothekerkammer Nordrhein sind dem deutschen Staat auf diese Weise Ordnungsgelder in siebenstelliger Höhe entgangen. Eine Vollstreckung von Ordnungshaft im Ausland ist nicht möglich; auf Empfehlung des Landgerichts Stuttgart muss die Apothekerkammer die Beschlüsse daher über einen niederländischen Gerichtsvollzieher durch Kontenpfändung in den Niederlanden vollstrecken – ein Weg, den die Kammer erstmals beschritten hat und über den immerhein ein Teil der Ordnungsgelder beigetrieben werden konnte.
DocMorris focht die Pfändung vor dem Gericht in Limburg an und warf der Kammer vor, die Gelder für eigene Zwecke vereinnahmen zu wollen. Das Gericht wies die Klage in erster Instanz ab und entschied, dass die Apothekerkammer berechtigt ist, rechtskräftig verhängte Ordnungsgelder zugunsten der Landesoberkasse auch im Ausland zu vollstrecken; einer gesonderten Ermächtigung bedarf es nicht, solange die Landesoberkasse die Betreibung nicht selbst übernommen hat. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann DocMorris binnen vier Wochen Berufung einlegen. Die Anwälte der Kammer werten den Erfolg als „Fingerzeig in die richtige Richtung, dass und wie Ordnungsgeldbeschlüsse zumindest innerhalb der EU vollstreckt werden können“.
Daniela Hänel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Ein Unternehmen, das Gerichtsurteile ignoriert und gerichtliche Ordnungsgelder nicht zahlt, wird sich nicht deshalb künftig an die Regeln halten, nur weil der GKV-Spitzenverband es hofft. Vertrauen ist gut, Durchsetzung ist besser.“
Gerade für ausländische Versandapotheken hält das Gesetz ein wirksames Instrument bereit: Nach § 129 Abs. 4 Satz 4 SGB V können Vertragsstrafen so ausgestaltet werden, dass die Berechtigung zur weiteren Versorgung von GKV-Versicherten bis zur vollständigen Begleichung der Vertragsstrafe ausgesetzt wird. Dieses Mittel setzt unmittelbar an der Teilnahme am deutschen GKV-Markt an, von dem DocMorris nach eigenen Berichten erheblich profitiert.
Die Freie Apothekerschaft hat dem GKV-Spitzenverband eine Frist von zwei Wochen gesetzt, die Angelegenheit neu zu prüfen. Daniele Hänel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Um jedem Missverständnis vorzubeugen: Vor-Ort-Apotheken gewähren keine Rabatte oder Gutscheine. Dies tun wir aus Überzeugung für geltendes Recht und zum Schutz des Solidarprinzips, das eine unzulässige Bevorteilung einzelner Patienten ausschließt. Wir fordern keine Befungnis für unzulässige Preisnachlässe, sondern die Durchsetzung bestehender Regeln für alle Marktteilnehmer – auch für ausländische Versender. Wenn der GKV-Spitzenverband tatenlos zuschaut, toleriert er eine ungleiche Behandlung zu Lasten der gesetzestreuen Apotheken vor Ort.“