Protestaufruf am 14. Juni 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die einmalige Chance, unseren Protest gegenüber Politik und Krankenkassen deutlich zu machen, ist gegeben. Der 14. Juni 2023 wird darüber entscheiden, ob die Apothekerschaft genügend Selbstbewusstsein hat, den Verantwortlichen für die derzeitige Gesundheitspolitik und für die Maßnahmen gegen die Apotheken Grenzen aufzuzeigen.

Wir protestieren zum einen für unsere Patienten und Kunden, denen immer mehr Nachteile entstehen durch einen rücksichtslosen Sparkurs, durch die an Tempo gewinnenden Apothekenschließungen und durch eine auf Lieferengpässen beruhende und somit nicht mehr lückenlos gewährleistete Arzneimittelversorgung.

Wir protestieren aber auch für uns und unsere Mitarbeiter. Denn sie müssen für ihre pharmazeutisch verantwortungsvolle Arbeit gegenüber den Patienten und Kunden entsprechend honoriert werden. Dazu stehen wir Inhaberinnen und Inhaber in der Verantwortung. Das ist allerdings mit einer 20 Jahre alten, per Gesetz festgelegten Vergütung nicht mehr möglich. Während jeder seine steigenden Kosten umlegen kann, haben wir dank politischer Entscheidungen keine finanziellen Ressourcen mehr.

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„Spendenaufruf“ zur Gesetzgebung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit bitten wir Sie, unserem Aufruf nachzukommen und mindestens einen
Werbekugelschreiber Ihrer Apotheke z. Hd. unseres amtierenden Bundespräsidenten zu schicken.

Bundespräsidialamt
z. Hd. Herrn Frank-Walter Steinmeier persönlich
Spreeweg 1
10557 Berlin

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Überarbeitung unserer Website

Aktuell arbeiten wir an unserer Website. Es kann also durchaus sein, dass es hier und da mal hakt. In den nächsten Tagen und Wochen werden jedoch alle Inhalte zurückkehren.

Neues wird selbstverständlich auch dabei sein.

Lauterbach nimmt Apotheken die Würde

Nun ist es amtlich: Apotheken erhalten nach dem neuen  Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) eine Aufwandsentschädigung von 50 Cent für Änderungen auf einem Rezept wegen Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft ist wütend. „So ein Ostergeschenk ist eine Kriegserklärung des Ministers! Der zeitliche Aufwand für Nachfragen beim Arzt und beim Großhandel sowie für Änderungen auf dem Rezept wegen der Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels steht in absolut keinem Verhältnis zu der Entschädigung von 50 Cent! Diese liegt jetzt gesetzlich je nach Fall bei einem Stundenlohn von 1 bis 2 Euro!“ 

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