Herxheim, im Juni 2016 – Erneut bringt eine Krankenkasse Apotheker auf die Palme: Die Pauschalen für die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen wurden von der Knappschaft gekürzt. Apotheken, die den neuen Verträgen zustimmen, tragen damit die Kosten, wenn eine qualitative Versorgung weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn Versicherte nicht ordentlich versorgt werden, muss die Politik einschreiten, fordert die Freie Apothekerschaft. Inkontinenzpatienten haben keine Lobby.
Mehr Qualität zu niedrigeren Preisen. Geht das? „Natürlich nicht“, ist Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft erbost. Gegenüber den Versicherten hebt die Knappschaft verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge hervor, unter denen in der Regel keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften. Gleichzeitig kürzt die Kasse die Monatspauschale für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen um fast 30 Prozent. „Eine angemessene Versorgung ist zu diesem Preis nicht zu gewährleisten“, bringt es Gröschel auf den Punkt. „Produkte ohne Kunden-Zuzahlung anbieten zu müssen, heißt, eine schlechtere Qualität liefern zu müssen. Vorlagen und Pants sind öfter zu wechseln, der Verbrauch steigt, der Patient hat noch mehr zu zahlen, die Krankenkasse ist fein raus. Damit tragen wieder einmal entweder die Leistungserbringer oder der Patient die Kosten.“
Wir können einen weiteren Erfolg für unsere Petition gegen den Verkauf von Arzneimitteln auf Ebay verzeichnen. Der Bundestag hat zwei Bundesministerien auf den Plan gerufen und die Bundesländer informiert. In neun Landtagen soll das Thema nun besprochen werden.
Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).
Retax
Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.
Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.
Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html
Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“
Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.