Rx-Versandhandelsverbot unionsrechtlich zulässig – Freie Apothekerschaft fordert Politik zum Handeln auf

Auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erneut vage Worte gefunden, wenn es um die Zukunft der Apotheken und die Frage des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geht. Ein klares Bekenntnis zu einem RX-Versandhandelsverbot blieb aus. Stattdessen wurden die Apotheken mit Aussagen, man wolle das Thema „noch einmal mitnehmen“ weiterhin im Unklaren gelassen.

Genau zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber von entscheidender Bedeutung, dass die Fakten klar benannt werden. Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer hat in seinem aktuellen Aufsatz „Zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines Rx-Versandhandelsverbots“, veröffentlicht in der Septemberausgabe der Fachzeitschrift PharmaRecht, umfassend und fundiert dargelegt: Ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist unionsrechtlich möglich.

Dazu der Vorstand der FA: „Es gibt keinen rechtlichen Grund, diese zentrale Maßnahme zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung weiter hinauszuzögern. Wenn die Bundesregierung derzeit keine Erhöhung des Apothekenhonorars möglich macht, dann ist es umso dringlicher, wenigstens diesen Schritt unverzüglich zu gehen. Andernfalls bleiben die politischen Willensbekundungen zur Stärkung und Sicherung der Apotheken nichts anderes als hohle Versprechungen.“

Der Vorstand weiter: „Während Apotheken um ihre Existenz kämpfen, darf die Politik sich nicht länger hinter vermeintlichen Unsicherheiten verstecken. Die rechtliche Analyse liegt auf dem Tisch – eindeutig, nachvollziehbar und belastbar.  Der Bundestag muss jetzt seiner Verantwortung gerecht werden und die wohnortnahe Versorgung in Deutschland durch ein klares RX-Versandhandelsverbot dauerhaft absichern. Wer weiterhin zögert, nimmt das Sterben der Apotheken und den Niedergang der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland bewusst in Kauf.“