Die Ankündigung der Freien Apothekerschaft vom 21. Mai 2024, die Shop-Apotheke wegen eines aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlichen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und das SGB V abzumahnen, wurde auf Veranlassung und mit Unterstützung des Vereins am 28. Mai 2024 von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in die Tat umgesetzt.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sog. Hollandversender nimmt rasant zu. So sind gerade in letzter Zeit mehrere höchstrichterliche Urteile gegen diese Arzneimittellogistiker ergangen. Die für diese Rechtsverstöße zuständigen Institutionen unternehmen unbegreiflicherweise bislang nichts. Insofern müssen wir jetzt auch noch prüfen, ob die zuständigen Stellen durchweg die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Es hört einfach nicht auf!“
Man wundert sich zunehmend bei der Freien Apothekerschaft, dass anscheinend systematisch von verschiedenen Seiten die Apothekenzahl in kurzer Zeit drastisch reduziert werden soll. Beweis dafür ist nicht nur das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Skonto sondern auch die Äußerungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Umverteilung des Honorars sowie die Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach zur anstehenden Apothekenreform.
Hänel: „In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten zeichnet sich leider sehr oft ein Bild der Unkenntnis ab über die Aufgaben, die Funktion und den Mehrwert der Apotheken vor Ort. Auch dadurch werden anscheinend viele für die Apotheken fatale Entscheidungen getroffen, die sich möglicherweise nur an ideologischer oder Ampel-Zugehörigkeit orientieren, nicht jedoch am Fachwissen. Das betrifft allerdings nicht nur die Apotheken. Mit diesen Rahmenbedingungen wird das deutsche Gesundheitswesen nur einen Weg gehen: Ins Chaos!“