Die Versorgung der Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln läuft voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 auch über das elektronische Rezept, kurz E-Rezept.
Voraussetzungen für die Apotheken sind u.a. der E-Heilberufsausweis und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Wie der Name schon sagt, ist der Heilberufsausweis für Heilberufler, eine spezielle Zugangskarte, die für die Apotheken von den jeweiligen Apothekerkammern ausgestellt wird. Die Apotheker brauchen diese Karte, um sich im System als Heilberufler zu identifizieren und dann auf Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen. Schwierig wird es damit durchaus für die EU-Versender z.B. aus Holland. Denn sie sind keine Apotheke nach deutschem Recht und können sich somit nicht über eine deutsche Apothekerkammer anschließen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte in einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung (online) aber mit, dass man an dem Problem arbeite, um die EU-Versender auch anschließen zu können.
Die Freie Apothekerschaft ist entrüstet. Dr. med. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende: „Was für ein Problem soll es da denn geben? In Deutschland haben wir über 150 Versandapotheken. Eine deutsche Versandapotheke ist immer an eine stationäre Apotheke angeschlossen. Die Versorgung ist somit gesichert. Wenn hier Steuergelder für eine fiktive Problemlösung – ausschließlich hinsichtlich ausländischer Logistiker – verschwendet werden, dann ist das überhaupt nicht zu verstehen. Müssen wir jetzt etwa auch noch mit einem „Spahn’schen Grenzland-Gesetz“ rechnen?“
Ohne Heilberufsausweis gibt es keine Belieferung von Rezepten deutscher Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung. Klingt einfach, ist es auch. Gröschel: „Wir sind gespannt, wie die Anstrengungen des Bundesgesundheitsministers aussehen, seinen früheren Geschäftspartner, jetzt Vorstandsmitglied eines holländischen Versenders, ins deutsche E-Rezept-Geschäft zu bringen.“
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