Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Politikern abgelehnt / Freie Apothekerschaft sieht mittelfristig Zusammenbruch des inhabergeführten Apothekensystems

Der deutschen Apotheke wurde vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen (Apothekenbetriebsordnung, Sozialgesetzbuch usw.) gegeben. Dies geht einher mit einer überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken (mit Sitz in der Schweiz und in Saudi-Arabien) ablehnen, dann muss man an der Loyalität und Verlässlichkeit dieser Politiker gegenüber den Apotheken und Apothekenmitarbeitern zweifeln. Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden, befürchtet die Freie Apothekerschaft.

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Änderungspläne öffnen TTIP die Türen: Aufweichung des Apotheker-Berufsbilds auf Kosten der Verbraucher

Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.

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