Herxheim, im September 2015 – Für die Bearbeitung eines Betäubungsmittel(BTM)-Rezeptes mit sehr zeitintensiver Dokumentation erhalten die Apotheken von den Krankenkassen 26 Cent mehr als für ein „normales“ Kassenrezept. Hierfür ist das Honorar auf 6,86 Euro pro Arzneimittel festgelegt. Sukzessive werden jedoch die Regelungen, wie mit Betäubungsmittel-Rezepten umgegangen werden muss, verschärft, die Arbeitszeit pro Rezept steigt deutlich, aber die Honorierung bleibt gleich. Die Freie Apothekerschaft kritisiert dies massiv und fordert eine Verdoppelung des Honorars für BTM-Rezepte. weiterlesen