Die Freie Apothekerschaft prüft eine Unterlassungsklage gegen die niederländische Shop-Apotheke B.V. Grund ist die aus Sicht des Vereins unlautere Werbung mit dem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von Kassenrezepten, diesmal bezüglich E-Rezepten.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Anscheinend müssen sich nur die deutschen Apotheken an die Gesetze von Herrn Lauterbach halten. Vor den Augen des Bundesgesundheitsministers, der dieser Firma gerade geholfen hat, schneller an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen, versetzt diese dem Minister nun eine ordentliche Ohrfeige nach dem Motto: Was kümmern uns deine Gesetze. Unverständlich für uns: Der Minister schaut diesem Spiel zu – und unternimmt nichts.“
Denn vor kurzem ist bereits ein diesbezügliches Urteil des Oberlandesgerichts München in einem Prozess ergangen, der sich über Jahre hingezogen hat. Das Urteil ist eindeutig: Die Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist unionsrechtskonform.
Vor diesem Hintergrund prüft die Freie Apothekerschaft nun rechtliche Schritte. Daniela Hänel: „Wir werden auch in dieser Angelegenheit von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein beraten. Vom Deutschen Apothekerverband in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV erwarten wir kurzfristig, dass dieser der Shop-Apotheke die Zulassung zum Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung entzieht. Der Rahmenvertrag ist auch für ausländische Versender bindend und verbietet die Gewährung jeglicher Rabatte beim Einlösen von Rezepten. Auch die Herren Jauch und Ulmen sollten sich dringend vergegenwärtigen, für wen sie da Werbung machen.“
Die rechtswidrige Rabattgewährung ist ein weiteres Argument für die Klage der Freien Apothekerschaft, die niederländischen Arzneimittellogistiker von der sog. Länderliste auszuschließen.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/rx-boni-bmg-schaut-zu-aufsicht-zaudert
https://www.freieapothekerschaft.de/neue-klage-in-vorbereitung/