Klage offiziell eingereicht

Ihre Ankündigung einer Klage in einer Pressemitteilung am 26. März 2024 wegen Nichtanpassung des Fixhonorars hat die Freie Apothekerschaft nun in die Tat umgesetzt.

Am 9. April 2024 wurde die vom beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein (Kiel) erstellte Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Wie auch immer das Verfahren ausgeht: Es ist ein Moment für die Apotheken, der in die Geschichte eingehen wird. Jahrelang hat eine finanzielle Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stattgefunden infolge der fehlenden Anpassung des Fixhonorars an die
Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Mit der Klage setzen wir ein Zeichen gegen die langjährige Untätigkeit der Politik und die fehlende Anerkennung.“

Hänel weiter: „Prof. Dr. Andreas Kaapke hat im Rahmen seiner Begutachtung jetzt einen Wert für das Fixhonorar ermittelt. Es wäre nunmehr vorrangig Aufgabe der Politik, entsprechende Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung vorzunehmen.“

Die Freie Apothekerschaft wartet nun auf den Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Hänel: „Wir wissen, dass es ein langer und steiniger Weg werden wird, denn wir haben ja nicht nur Freunde. Für uns ist es das erste Mal, dass wir eine derartige Maßnahme gegen ein Bundesministerium auf den Weg gebracht haben – und das neben unserer täglichen Arbeit in der Apotheke, ohne Stabsstelle, ohne weiteres Personal. Eventuell wird es aber nicht die einzige Klage bleiben. Besonders stolz sind wir auf unsere Mitglieder, dass wir die Klage ohne Sponsoren und Fremdkapital finanzieren können.“

Die Feststellungsklage ist auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. Persönlich werden der Vorstand, die klagenden Apothekeninhaber und Vereinsmitglieder sowie der mit der Klage beauftragte Rechtsanwalt am 23. April 2024 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin die Klage in ihrer Gesamtheit der Presse vorstellen und deren Fragen beantworten.