Das „Spahn-Prinzip“: Zuckerbrot und Peitsche

Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Flexibilität sind einige der besonderen Eigenschaften deutscher Apotheken, wenn es um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung geht. Darum werden gerne Gesundheitsaktionen des Bundesgesundheitsministeriums mit den öffentlichen Apotheken durchgeführt.

Leider können sich die Apotheken im Gegenzug nicht mehr auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verlassen, denn besonders in seiner Unzuverlässigkeit ist der Minister äußerst zuverlässig. So wurde schon viermal in den letzten Wochen die Honorierung der Apotheken für besondere Dienstleistungen kurzfristig deutlich gesenkt. Begonnen hat es mit der Vergütung des Botendienstes zum Beginn der Pandemie. Zum 1. Oktober 2020 wurde diese Vergütung durch die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung halbiert. Mit der kurzfristig erweiterten Corona-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministers mussten die Apotheken innerhalb weniger Tage die Republik mit rund 330 Millionen FFP2-Masken versorgen. Trotz der schnellen und absolut zuverlässigen Bewältigung dieser Mammutaufgabe wurde die Honorierung vom Minister noch während der Verteilung um 40% gekürzt. Auch die Testzentren, die vielfach von Apotheken betrieben werden, hat es erwischt. Sie müssen jetzt bei einem immens hohen Aufwand erhebliche Kürzungen bei der Vergütung hinnehmen. Zahlreiche Testzentren schließen deshalb.

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Freie Apothekerschaft fordert Änderung der SchutzmV

Millionen Bundesbürger warten immer noch auf die Berechtigungsscheine für die Schutzmasken zur Eindämmung der Pandemie. Der Berechtigungsschein 1 ist laut der Verordnung allerdings nur noch bis zum 28. Februar 2021 gültig. Über diesen Termin hinaus können die Apotheken die Gutscheine nicht mehr abrechnen.

Dazu Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft: „Die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen hat es von Anfang Januar bis heute nicht geschafft, allen Anspruchsberechtigten die Berechtigungsscheine zukommen zu lassen. Die Kürzung der Maskenvergütung für die Apotheken erfolgte im Gegensatz dazu innerhalb von wenigen Tagen.“

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Spahn führt Apotheken vor

Die Überlegung des Bundesgesundheitsministers, die in der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) bis zum 15. April 2021 festgelegte Vergütung der FFP2-Masken für Apotheken um über 30% innerhalb weniger Tage ab dem 10. Februar 2021 deutlich zu senken, sorgt bei den Apotheken für Unmut. Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden? Wie verlässlich ist Politik heute noch?

Wenn Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass ein berechtigtes und den Apotheken zugesagtes Entgelt für eine Ware und Dienstleistung nach Lust und Laune verändert werden kann, dann wird das Vertrauen nicht nur in den Bundesgesundheitsminister erschüttert, sondern auch in die gesamte Bundesregierung – und letztendlich auch in die CDU. Es geht hier nämlich nicht nur lediglich um einen Maskenpreis, sondern um die Durchführung eines Verwaltungsaktes mit gesetzlichen Auflagen bis hin zu einer Aufbewahrungsfrist der Berechtigungsscheine für die Apotheken bis zum 31.12.2024.

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Personelle und logistische Meisterleistung der deutschen Apotheken

Es war und ist eine personelle und logistische Meisterleistung: Die Verteilung von Schutzmasken an über 27 Millionen bezugsberechtigte Bürger über die öffentlichen Apotheken.

Nicht einmal 3(!) Werktage Zeit hatten die knapp 19.000 Apotheken, um über 81 Millionen FFP2-Masken zur Abgabe an die Risikogruppe Ü60 und chronisch Kranke vorzubereiten und diese ab dem 15. Dezember 2020 zu verteilen – und das neben dem Tagesgeschäft, das einen Tag vor dem bundesweiten Lockdown sowieso schon schwer zu bewältigen war.

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Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz stoppen

Das sogenannte „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs-Gesetz“ VOASG ist zu einem Apotheken-Schwächungs-Gesetz mutiert. Entweder muss das VOASG in wesentlichen Teilen deutlich zu Gunsten der Apotheken vor Ort geändert werden, oder der aktuelle Gesetzgebungsprozess muss gestoppt und neu begonnen werden.

Die gesundheitspolitische Entwicklung ist insbesondere mit dem E-Rezept und den inzwischen weitestgehend nicht regulierten, von vorwiegend ausländischen Konzernen auf den Weg gebrachten Telemedizin- und Rezeptmakel-Plattformen vollständig über den VOASG-Entwurf hinweggerollt. Dieser wirkt wie altbackenes Flickwerk im Angesicht von Plattformen, auf denen sich der „Arzneimittel-Konsument“ ein rezeptpflichtiges Arzneimittel einfach zur Lieferung per Versand aussuchen kann, um sich dann anschließend lediglich mit dem Ausfüllen eines Fragebogens das benötigte Rezept beim Plattform-Arzt zu bestellen. Der ursprüngliche Anlass für das VOASG, dass Versandapotheken aus dem EU-Ausland diesem Patienten dann auch noch Boni bis auch schon mal 30 Euro pro Rezept auszahlen können, kommt inzwischen nur noch als weitere Schrecklichkeit hinzu.

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Bundesregierung gefährdet Arzneimittelversorgung der Bevölkerung

Durch das endgültige Nein der Bundesregierung zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel wird das Apothekensterben an Fahrt zunehmen.

Die Freie Apothekerschaft ist enttäuscht, dass sich die Bundeskanzlerin und ihre Minister in dieser Form gegen die Apotheken vor Ort stellen. Der Bundesverband hält diese Entscheidung sogar für ein fatales Zeichen des Kabinetts, wenn eine persönliche Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort mit Gesprächen, Beratung und Hinwendung zum Patienten so mit Füßen getreten wird und durch ein unpersönliches Liefern ersetzt werden soll.

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