20 nicht honorierte Leistungen für die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), die aber maßgeblich für Einsparungen bei den Krankenkassen und den Versicherungsbeiträgen und somit im gesamten Gesundheitswesen sorgen.
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Bundestag setzt auf Apothekenschließungen
„Mit der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 20. Oktober 2022 werden die Schließungen von Apotheken weiter forciert“, so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Damit einhergehend, wird der Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen von der Politik billigend in Kauf genommen!“
Die Freie Apothekerschaft warnt daher nochmals eindringlich vor einer Welle von Apothekenschließungen. Mit dem Gesetz sollen angeblich die Konten der aktuell 97 Krankenkassen deutlich aufgefüllt werden, ohne dass diese aber selbst in irgendeiner Form zum Einsparen bei ihrer eigenen immensen Kostenstruktur gezwungen werden. Einen großen Sparbeitrag sollen wieder einmal die Apotheken leisten, die auf die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der Krankenkassen diesen einen noch höheren Rabatt, den sog. Kassenabschlag, gewähren müssen. Dieser liegt mittlerweile bei annähernd 25% pro Arzneimittelpackung. Wissen muss man dazu, dass die Apotheken nur noch einen Wertschöpfungsanteil von 1,9% an den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung haben. Hänel: „Bei den Unmengen an von den Krankenkassen nicht bezahlten Leistungen halten wir auch unter dem Gesichtspunkt des jahrzehntelangen Vorenthaltens der Anpassung an die Inflationsrate das weitere Sparen auf dem Rücken der Apotheken für unmoralisch.“
Gesetzgeber lässt Apotheken auflaufen
Die Freie Apothekerschaft ist entsetzt. Nicht nur, dass ein erhöhter Kassenrabatt die Apotheken zukünftig belasten soll, jetzt müssen diese auch noch für Herstellerrabatte herhalten, die pharmazeutische Firmen z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht an die Krankenkassen entrichten.
„Das SGB 5 muss dringend geändert werden“ so Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Es kann nicht sein, dass die Apotheken Schulden anderer bezahlen müssen, die sie nicht zu verantworten haben. Der Herstellerrabatt wird zwischen Herstellern und Krankenkassen vereinbart, da sind wir Apothekeninhaber/-innen außen vor. Hier liegen grobe Fehler in der Gesetzgebung vor zum Nachteil der Apotheken.“


