Erhalt der Apotheken vor Ort / Bundestagswahl: 
Freie Apothekerschaft startet Flyeraktion zur Aufklärung

Apotheken vor Ort dürfen nicht noch mehr sterben. Für den Erhalt der Apotheken setzt sich die Freie Apothekerschaft massiv ein. Ende August startet dazu eine Flyeraktion in beteiligten Apotheken. Sie soll vor der Bundestagswahl aufklären, welche Standpunkte die unterschiedlichen Parteien vertreten. Jede Apotheke kann dafür vorbereitete Flyer und Plakate nutzen.

„Apotheker sind höflich, zurückhaltend, beinah angepasst. So das Bild in der Öffentlichkeit. Damit soll es jetzt vorbei sein. Sieben Wochen vor der Bundestagswahl wollen sich diesmal viele Apotheken lautstark einmischen“, erklärt Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft.  „Aufklärung in der Bevölkerung über die Standpunkte der Parteien ist dringend nötig.“ Die Parteien, die sich vehement gegen das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aussprechen, stehen bei den deutschen Apotheken im Fokus der Kritik. Die Verlagerung krankenkassenrelevanter Leistungen ins Ausland, gestützt durch die Politik, trifft nicht nur die deutschen Apotheken, sondern könnte auch für viele andere Leistungserbringer des deutschen Gesundheitswesens den finanziellen Ruin bedeuten, die Ärzteschaft eingeschlossen.

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Lauterbach brüskiert Apothekerschaft

Herxheim, im April 2017 – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Prof. Dr. Karl Lauterbach, verärgert die Apothekerschaft. Nach der Absage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) des für am 27. April 2017 geplanten Termins ist die SPD anscheinend nicht weiter für stationäre Apotheken gesprächsbereit. Geplant war, über  das mögliche Gesetz zum Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu reden.

Die Bemühungen der Basisapotheker Westfalen-Lippe und des Bundesverbandes der Apothekenkooperationen BVDAK um ein Gespräch waren vergeblich.  Die Freie Apothekerschaft hatte bereits am 19. April schriftlich um eine Teilnahme zu diesem wichtigen Treffen gebeten. Nach der ersten schriftlichen Nachfrage in der letzten Woche erfuhr der Vorstand jetzt bei erneut telefonischem Nachhaken, dass der Verein „kein adäquater Gesprächspartner sei und deshalb nicht eingeladen würde“. Man wolle die Anfrage allerdings noch Professor Lauterbach persönlich vorlegen und dessen Entscheidung bis einen Tag vor dem Gesprächstermin der Freien Apothekerschaft mitteilen. Wie aus einer Veröffentlichung der DAZ (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/04/24/lauterbach-trifft-sich-ohne-abda-mit-versandapothekern) hervorgeht, sind bis dato anscheinend nur die deutschen und europäischen Versandapotheken zum Gespräch eingeladen.

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Flyeraktion – Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein

Geplantes Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel: Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein / Flyeraktion zur Aufklärung gestartet

Herxheim, im März 2017 – Die Freie Apothekerschaft setzt sich für den Erhalt der Apotheken vor Ort ein. Es bedarf der Aufklärung über die Standpunkte der unterschiedlichen Parteien vor den Landtagswahlen und der Bundestagswahl. Deshalb startet die Freie Apothekerschaft vor den Wahlen im Saarland (26. März), in Schleswig-Holstein (7. Mai), in Nordrhein-Westfalen (14. Mai) und vor der Bundestagswahl (24. September) eine Flyer- und Plakatkampagne, die jede Apotheke nutzen kann.

„Wenn eine ausländische Versandapotheke den CDU- und CSU-Abgeordneten über ihre Kunden Postkarten zukommen lässt mit dem Inhalt, das geplante Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht weiter zu forcieren, dann mag das ein Marketing-Gag sein, um in irgendeiner Form in die Tageszeitungen zu kommen. Dass sich Abgeordnete davon beeinflussen lassen, kann sich wohl kaum jemand vorstellen“, so Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Wir gehen lieber einen anderen Weg.“

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Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Politikern abgelehnt / Freie Apothekerschaft sieht mittelfristig Zusammenbruch des inhabergeführten Apothekensystems

Der deutschen Apotheke wurde vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen (Apothekenbetriebsordnung, Sozialgesetzbuch usw.) gegeben. Dies geht einher mit einer überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken (mit Sitz in der Schweiz und in Saudi-Arabien) ablehnen, dann muss man an der Loyalität und Verlässlichkeit dieser Politiker gegenüber den Apotheken und Apothekenmitarbeitern zweifeln. Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden, befürchtet die Freie Apothekerschaft.

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Zu Lasten der Patienten


Geschäftemacherei zu Lasten der Patienten – Freie Apothekerschaft im Gespräch mit der Bundesregierung

Berlin/Herxheim, im November 2016 – „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.

Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet, obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen. „Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand  angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.

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„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“ – Freie Apothekerschaft kritisiert neue Honorierung von Rezepturen

Herxheim, im Juli 2016 – Was als Erfolg dargestellt wird, ist ein Hohn: Zusätzlich zum Arbeitspreis erhalten Apotheken künftig nun nicht mehr nur für Fertigarzneimittel, sondern auch für von Hand gefertigte Rezepturen 8,35 Euro (netto). Dieser Festbetrag – minus 1,77 Euro (brutto) Kassenabschlag, also real 6,86 Euro – deckt in keiner Weise die Kosten des Apothekers, kritisiert die Freie Apothekerschaft. Apotheker seien zurecht verärgert. Eine leistungsgerechte Bezahlung der Rezepturanfertigung ist nunmehr dringend geboten.

„Einfach, klar und eindeutig und ohne Erfüllungsaufwand“ – so steht es im Eckpunktepapier bezüglich der Festlegung des Pauschalbetrags für Rezepturen, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt veröffentlich hat.
„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“, kritisiert Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Apotheker seien hier wieder einmal diejenigen, die über den Tisch gezogen würden. 8,35 Euro sollen Apotheker für Rezepturen in Zukunft erhalten. Abzüglich des Kassenabschlags von 1,77 Euro. „Einen pauschalen Betrag festzulegen für die sehr unterschiedliche, zeitintensive, individuelle Erstellung von Rezepturen geht an der Realität vorbei“, so die Erfahrung Gröschels. Allein die Prüfung der Ausgangsstoffe seien zeit- und kostenintensiv. Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Zeitaufwand wäre angebrachter.

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