Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel von Politikern abgelehnt / Freie Apothekerschaft sieht mittelfristig Zusammenbruch des inhabergeführten Apothekensystems

Der deutschen Apotheke wurde vom Gesetzgeber ein staatlicher Auftrag mit umfassenden Vorschriften und Auflagen (Apothekenbetriebsordnung, Sozialgesetzbuch usw.) gegeben. Dies geht einher mit einer überbordender Bürokratie. Wenn Politiker nun ein Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch ausländische, konzerngeführte Versandapotheken (mit Sitz in der Schweiz und in Saudi-Arabien) ablehnen, dann muss man an der Loyalität und Verlässlichkeit dieser Politiker gegenüber den Apotheken und Apothekenmitarbeitern zweifeln. Sogar mittelfristig werden dadurch immer mehr inhabergeführte Apotheken vom Markt verschwinden, befürchtet die Freie Apothekerschaft.

Weiterlesen …

Zu Lasten der Patienten


Geschäftemacherei zu Lasten der Patienten – Freie Apothekerschaft im Gespräch mit der Bundesregierung

Berlin/Herxheim, im November 2016 – „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.

Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet, obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen. „Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand  angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.

Weiterlesen …

Retaxfälle

Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Retax

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html

Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

Weiterlesen …

Änderungspläne öffnen TTIP die Türen: Aufweichung des Apotheker-Berufsbilds auf Kosten der Verbraucher

Herxheim, im Januar 2016 – Wir haben das Jahr 2020. Peter S. geht wie jeden ersten Montag im Monat in den Drogeriemarkt. Seine Diabetes-Tabeletten sind alle, er benötigt dringend neue. Im Regal findet er diesmal seine gewohnte Marke nicht. Er wendet sich an einen Mitarbeiter, der ihm lapidar sagt, er solle doch auf die Inhaltsstoffe sehen, wenn die ähnlich sind wie bei seinen alten Tabletten, wird er die andere, ausländische Marke schon auch nehmen können.
Utopie oder Zukunftsszenario? „Überspitzt weiter gedacht wird es so kommen“, befürchtet Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, wenn das Berufsbild des Apothekers in der Bundes-Apothekerordnung (BApO) wie derzeit vorgesehen geändert wird. Die Änderung weiche nicht nur die Qualität des Apotheker-Berufsbilds auf, sondern öffne TTIP die Türen. Dadurch können in Zukunft amerikanische Konzerne nach USA-Vorbild Arzneimittelabgabestellen z.B. in Drogeriemärkten eröffnen.

Weiterlesen …

Nicht mit uns! — Freie Apothekerschaft fordert Verdoppelung des Honorars für BTM-Rezepte

Herxheim, im September 2015 – Für die Bearbeitung eines Betäubungsmittel(BTM)-Rezeptes mit sehr zeitintensiver Dokumentation erhalten die Apotheken von den Krankenkassen 26 Cent mehr als für ein „normales“ Kassenrezept. Hierfür ist das Honorar auf 6,86 Euro pro Arzneimittel festgelegt. Sukzessive werden jedoch die Regelungen, wie mit Betäubungsmittel-Rezepten umgegangen werden muss, verschärft, die Arbeitszeit pro Rezept steigt deutlich, aber die Honorierung bleibt gleich. Die Freie Apothekerschaft kritisiert dies massiv und fordert eine Verdoppelung des Honorars für BTM-Rezepte.  weiterlesen