Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Freien Apothekerschaft e. V. , die am vergangenen Wochenende in Frankfurt am Main stattfand, berichteten auch die Anwälte über ihre Tätigkeit für den Verein.
Neben diversen gutachterlichen Stellungnahmen und IFG-Anträgen fielen dabei vor allem die großen Klagen gegen die Bundesrepublik und die Versandhändler in den Niederlanden ins Auge. Mit ihrer Honorarklage und der Verpflichtungsklage zur Aktualisierung der Länderliste übernahm die Freie Apothekerschaft e. V. Aufgaben, die man eigentlich von der ABDA erwartet hätte. Die Frage muss sich die ABDA deshalb gefallen lassen, wieso es ein in Eigeninitiative gegründeter Verein ist, der diese Klagen erheben muss, und dies nicht durch die ABDA als offizielle Standesvertretung selbst geschehen ist.
Ebenso ist es die Freie Apothekerschaft e. V., die gegen private Verkäufe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf eBay und Facebook vorgeht. Hier konnten bereits beachtliche Erfolge erzielt werden!
Für eBay hatte die Thematik sogar so viel Relevanz, dass sich der Chefjustitiar persönlich mit unserem zuständigen Rechtsanwalt Dr. Harding in Verbindung setzte, um dieser Praxis ein Ende zu setzen.
Ein wichtiger Sieg für die Apotheker und den Verbraucherschutz.