Im Zuge der Klage haben einige engagierte Mitglieder der FA kurze Videobotschaften erstellt, in denen die aktuellen Probleme der Apotheken aufgezeigt werden. Doreen Wegner hat diese zusammengeschnitten und auf ihrem YouTube-Kanal zum Teilen bereitgestellt.
So soll eine Kampagne gestartet werden, die unserer berechtigten Forderung nach einer Honoraranpassung und Entbürokratisierung mehr Nachdruck verleiht!
Allgemein
Video der Freien Apothekerschaft zur Klage
Die Pressekonferenz vom vergangenen Dienstag brachte dem Verein breiten Zuspruch! Die Unterstützung für die Klage innerhalb der Apothekerschaft ist sehr groß und die Bereitschaft gegen die Pläne von Herrn Lauterbach anzukämpfen enorm.
Aus dieser Motivation heraus haben Mitglieder der FA spontan kurze Botschaften verfasst, die Doreen Wegner zu einem Video zusammengestellt hat. Dieses steht auf YouTube zum Teilen bereit.
Pressekonferenz zur Klage
Die Freie Apothekerschaft informierte heute Mittag die Presse über ihre Klage gegen die Bundesrepublik. Erklärt wurden die Hintergründe zur Feststellungsklage des Vereins, die die Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken fordert. Die klagenden Inhaberinnen und Inhaber stellen sich auf einen langen Prozess ein.
BVDAK unterstützt die Klage der FA
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. mit seinem Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann unterstützt die Freie Apothekerschaft bei ihrer Klage bezüglich der nicht erfolgten Honoraranpassung.
Dr. Stefan Hartmann: „Wir unterstützen die offiziellen Verhandlungen und ebenso die Klage der Freien Apothekerschaft. Die Leistungen der öffentlichen Apotheken müssen angemessen honoriert werden. Dies ist über eine Erhöhung des Packungshonorars möglich, die den erweiterten Anforderungen an die Apotheken und der Entwicklung der Kosten (mindestens) der letzten zehn Jahre Rechnung trägt.“
Die Pressemitteilung des BVDAK im Wortlaut finden Sie hier.
Apothekenhonorar – Freie Apothekerschaft verklagt die Bundesrepublik Deutschland
Thema Nr. 1 in der Apothekenwelt ist seit Jahren der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), das sog. Apothekenhonorar. Der Festzuschlag auf rezeptpflichtige Arzneimittel bildet nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2002. Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland.
Zahnloser Apothekertag
Im Rahmen der ABDA-Neustrukturierung soll es möglich werden, dass die Beschlüsse des Apothekertages keine bindende Wirkung mehr auf die ABDA-Gremien haben. Kurz gesagt: Die Delegierten werden zu Plaudertaschen degradiert, die Berufsöffentlichkeit womöglich hinter die Fichte geführt, weil das Apothekertagsvotum nicht mehr Eins zu Eins umgesetzt werden muss.