Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Freien Apothekerschaft e. V. , die am vergangenen Wochenende in Frankfurt am Main stattfand, berichteten auch die Anwälte über ihre Tätigkeit für den Verein.
Neben diversen gutachterlichen Stellungnahmen und IFG-Anträgen fielen dabei vor allem die großen Klagen gegen die Bundesrepublik und die Versandhändler in den Niederlanden ins Auge. Mit ihrer Honorarklage und der Verpflichtungsklage zur Aktualisierung der Länderliste übernahm die Freie Apothekerschaft e. V. Aufgaben, die man eigentlich von der ABDA erwartet hätte. Die Frage muss sich die ABDA deshalb gefallen lassen, wieso es ein in Eigeninitiative gegründeter Verein ist, der diese Klagen erheben muss, und dies nicht durch die ABDA als offizielle Standesvertretung selbst geschehen ist.