Flyeraktion – Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein

Geplantes Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel: Freie Apothekerschaft setzt sich für Erhalt der Apotheken vor Ort ein / Flyeraktion zur Aufklärung gestartet

Herxheim, im März 2017 – Die Freie Apothekerschaft setzt sich für den Erhalt der Apotheken vor Ort ein. Es bedarf der Aufklärung über die Standpunkte der unterschiedlichen Parteien vor den Landtagswahlen und der Bundestagswahl. Deshalb startet die Freie Apothekerschaft vor den Wahlen im Saarland (26. März), in Schleswig-Holstein (7. Mai), in Nordrhein-Westfalen (14. Mai) und vor der Bundestagswahl (24. September) eine Flyer- und Plakatkampagne, die jede Apotheke nutzen kann.

„Wenn eine ausländische Versandapotheke den CDU- und CSU-Abgeordneten über ihre Kunden Postkarten zukommen lässt mit dem Inhalt, das geplante Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht weiter zu forcieren, dann mag das ein Marketing-Gag sein, um in irgendeiner Form in die Tageszeitungen zu kommen. Dass sich Abgeordnete davon beeinflussen lassen, kann sich wohl kaum jemand vorstellen“, so Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Wir gehen lieber einen anderen Weg.“

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Zu Lasten der Patienten


Geschäftemacherei zu Lasten der Patienten – Freie Apothekerschaft im Gespräch mit der Bundesregierung

Berlin/Herxheim, im November 2016 – „Nichtlieferbarkeits-Bescheinigungen“ sind mitschuldig, dass Patienten mitunter nicht sofort mit dem passenden Arzneimittel versorgt werden können. Das Bürokratiemonster bringt jede Apotheke in Engpässe. Mit diesem Thema konfrontierten Reinhard Rokitta (Bünde) und Sabine Zeeck (Berlin) von der Freien Apothekerschaft jetzt Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bei einem Treffen in Berlin.

Apotheken sollen sich vom Hersteller direkt bestätigen lassen, dass ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Das verlangen die Krankenkassen. Andernfalls wird das alternativ abgegebene Arzneimittel der Apotheke nicht erstattet. Komplett nicht erstattet, obwohl der Patient versorgt wurde. Die Freie Apothekerschaft kritisiert, dass der Arzneimittelliefervertrag an dieser Stelle nicht zu erfüllen ist. Die Erfahrung zeigt, dass der Hersteller behauptet, das Arzneimittel sei lieferbar, nur der Großhandel rufe nicht ab. Andererseits konnten Großhandlungen in Gesprächen mit der Freien Apothekerschaft nachweisen, dass Arzneimittelmengen kontingentiert werden und maximal zehn Prozent vom Hersteller geliefert werden. Patienten können also wegen eines ungerechtfertigten Verwaltungsaktes nicht sofort versorgt werden, obwohl Alternativen zur Verfügung stehen. „Die Hersteller sind Geschäftspartner der Krankenkassen und nicht der Apotheken“, kritisiert Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft im Gespräch mit Laumann. Sie sollten das direkt miteinander klären und nicht über die Apotheker, denen dadurch erheblich gestiegener Zeit- und Personalaufwand  angelastet wird. Unabhängig davon, dass Apotheken dafür zudem nicht honoriert werden.

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„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“ – Freie Apothekerschaft kritisiert neue Honorierung von Rezepturen

Herxheim, im Juli 2016 – Was als Erfolg dargestellt wird, ist ein Hohn: Zusätzlich zum Arbeitspreis erhalten Apotheken künftig nun nicht mehr nur für Fertigarzneimittel, sondern auch für von Hand gefertigte Rezepturen 8,35 Euro (netto). Dieser Festbetrag – minus 1,77 Euro (brutto) Kassenabschlag, also real 6,86 Euro – deckt in keiner Weise die Kosten des Apothekers, kritisiert die Freie Apothekerschaft. Apotheker seien zurecht verärgert. Eine leistungsgerechte Bezahlung der Rezepturanfertigung ist nunmehr dringend geboten.

„Einfach, klar und eindeutig und ohne Erfüllungsaufwand“ – so steht es im Eckpunktepapier bezüglich der Festlegung des Pauschalbetrags für Rezepturen, das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt veröffentlich hat.
„Einfach, klar und jenseits realer Kosten“, kritisiert Dr. Helma Gröschel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Apotheker seien hier wieder einmal diejenigen, die über den Tisch gezogen würden. 8,35 Euro sollen Apotheker für Rezepturen in Zukunft erhalten. Abzüglich des Kassenabschlags von 1,77 Euro. „Einen pauschalen Betrag festzulegen für die sehr unterschiedliche, zeitintensive, individuelle Erstellung von Rezepturen geht an der Realität vorbei“, so die Erfahrung Gröschels. Allein die Prüfung der Ausgangsstoffe seien zeit- und kostenintensiv. Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Zeitaufwand wäre angebrachter.

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Kapazitaetsengpaesse: Wenn Platzhirsche Probleme haben, sind Patienten gefährdet

Kapazitätsengpässe – Freie Apothekerschaft fordert Erweiterung der Vertragspartner

Herxheim, im Juli 2016 – Wenn Platzhirsche Probleme haben, sind Patienten die Leidtragenden. Der kürzliche Lieferengpass eines großen AOK-Rabattpartners hat für massive Probleme in den Apotheken gesorgt. Krankenkassen müssen gesetzlich verpflichtet werden, mindestens drei Vertragspartner aufzunehmen, aus denen Apotheken wählen können, fordert die Freie Apothekerschaft. Nur so ist eine Versorgung der Patienten gesichert.

Kapazitaetsengpaesse in Apotheken

Aktuell geht es um den Metoprolol-Markt. Die Lieferprobleme bei Hexal haben ihn zusammenbrechen lassen. „Metohexal 200 retard ist seit circa drei Monaten defekt, das Produkt der Schwesterfirma 1A Pharma sogar noch etwas länger. In der Folge waren auch die Bestände der anderen Hersteller schnell ausverkauft. Seit in der vergangenen Woche auch Aliud nach einer Verdopplung der Absatzmengen eingeknickt ist, ist die Variante mit 200 mg Wirkstoff flächendeckend defekt“, schreibt Apotheke Adhoc. (Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/blutdrucksenker-metoprolol-wieder-lieferengpaesse-hexal-aok-rabattvertrag-generika/)

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Bescheidene Inkontinenzversorgung: Bessere Qualität zu niedrigeren Preisen / Apotheken protestieren / Inkontinenzpatienten haben keine Lobby

Herxheim, im Juni 2016 – Erneut bringt eine Krankenkasse Apotheker auf die Palme: Die Pauschalen für die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen wurden von der Knappschaft gekürzt. Apotheken, die den neuen Verträgen zustimmen, tragen damit die Kosten, wenn eine qualitative Versorgung weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn Versicherte nicht ordentlich versorgt werden, muss die Politik einschreiten, fordert die Freie Apothekerschaft. Inkontinenzpatienten haben keine Lobby.

Alte Apotheke

Mehr Qualität zu niedrigeren Preisen. Geht das? „Natürlich nicht“, ist Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft erbost. Gegenüber den Versicherten hebt die Knappschaft verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge hervor, unter denen in der Regel keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften. Gleichzeitig kürzt die Kasse die Monatspauschale für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen um fast 30 Prozent. „Eine angemessene Versorgung ist zu diesem Preis nicht zu gewährleisten“, bringt es Gröschel auf den Punkt. „Produkte ohne Kunden-Zuzahlung anbieten zu müssen, heißt, eine schlechtere Qualität liefern zu müssen. Vorlagen und Pants sind öfter zu wechseln, der Verbrauch steigt, der Patient hat noch mehr zu zahlen, die Krankenkasse ist fein raus. Damit tragen wieder einmal entweder die Leistungserbringer oder der Patient die Kosten.“

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Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

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