Die Überlegung des Bundesgesundheitsministers, die in der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV) bis zum 15. April 2021 festgelegte Vergütung der FFP2-Masken für Apotheken um über 30% innerhalb weniger Tage ab dem 10. Februar 2021 deutlich zu senken, sorgt bei den Apotheken für Unmut. Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden? Wie verlässlich ist Politik heute noch?
Wenn Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass ein berechtigtes und den Apotheken zugesagtes Entgelt für eine Ware und Dienstleistung nach Lust und Laune verändert werden kann, dann wird das Vertrauen nicht nur in den Bundesgesundheitsminister erschüttert, sondern auch in die gesamte Bundesregierung – und letztendlich auch in die CDU. Es geht hier nämlich nicht nur lediglich um einen Maskenpreis, sondern um die Durchführung eines Verwaltungsaktes mit gesetzlichen Auflagen bis hin zu einer Aufbewahrungsfrist der Berechtigungsscheine für die Apotheken bis zum 31.12.2024.