Nun ist es amtlich: Apotheken erhalten nach dem neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) eine Aufwandsentschädigung von 50 Cent für Änderungen auf einem Rezept wegen Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft ist wütend. „So ein Ostergeschenk ist eine Kriegserklärung des Ministers! Der zeitliche Aufwand für Nachfragen beim Arzt und beim Großhandel sowie für Änderungen auf dem Rezept wegen der Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels steht in absolut keinem Verhältnis zu der Entschädigung von 50 Cent! Diese liegt jetzt gesetzlich je nach Fall bei einem Stundenlohn von 1 bis 2 Euro!“