Anhebung Mindestlohn – für die Mehrheit der Apotheken unbezahlbar

Der Verein Freie Apothekerschaft schlägt Alarm: Die geplante Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 bedroht die Existenz zahlreicher Apotheken in Deutschland und gefährdet die Arzneimittelversorgung. Während die Maßnahme als sozialpolitischer Fortschritt gefeiert wird, sehen sich Apotheken einer fatalen Kettenreaktion gegenüber, da sie gestiegene Kosten nicht weitergeben dürfen.

Strukturelle Schieflage: Einnahmen stagnieren seit 2004

„Die Mindestlohnerhöhung trifft Apotheken ins Mark“, warnt der Vorstand der Freien Apothekerschaft  „Unser Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde seit 2004 nur ein einziges Mal – im Jahr 2013 – um marginale 25 Cent angepasst. Das bedeutet: Während alle Dienstleister, Großhändler und Zulieferer ihre gestiegenen Lohnkosten an uns weiterreichen, bleiben unsere Einnahmen auf dem Stand von vor über 20 Jahren.“

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FA widerspricht Grünen-Politiker

Mit großer Verwunderung nimmt die Freie Apothekerschaft die Aussage von Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher von Bündnis90/Grüne, zur Kenntnis, eine Honorarerhöhung für Apotheken sei „eine Ausgabe nach dem Gießkannenprinzip“. Diese Darstellung verkennt die dramatische Realität, in der sich viele Apotheken bundesweit seit Jahren befinden.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir haben durchaus Verständnis für die angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen. Doch gerade deshalb ist es entscheidend, in Strukturen zu investieren, die unverzichtbar für eine funktionierende Gesundheitsversorgung sind. Sparmaßnahmen bei den Apotheken wirken kurzfristig entlastend, doch langfristig richten sie weit größeren Schaden an. Wenn die Politik heute an dieser Stelle einen Euro spart, muss sie morgen womöglich zehn ausgeben – für die Bewältigung von Versorgungslücken, Notfallstrukturen und Kliniküberlastung.“

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Die Freie Apothekerschaft e. V. – ein streitbarer Akteur für die Belange der Apotheken

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Freien Apothekerschaft e. V. , die am vergangenen Wochenende in Frankfurt am Main stattfand, berichteten auch die Anwälte über ihre Tätigkeit für den Verein.

Neben diversen gutachterlichen Stellungnahmen und IFG-Anträgen fielen dabei vor allem die großen Klagen gegen die Bundesrepublik und die Versandhändler in den Niederlanden ins Auge. Mit ihrer Honorarklage und der Verpflichtungsklage zur Aktualisierung der Länderliste übernahm die Freie Apothekerschaft e. V. Aufgaben, die man eigentlich von der ABDA erwartet hätte. Die Frage muss sich die ABDA deshalb gefallen lassen, wieso es ein in Eigeninitiative gegründeter Verein ist, der diese Klagen erheben muss, und dies nicht durch die ABDA als offizielle Standesvertretung selbst geschehen ist.

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Stärkung der Apotheke vor Ort und juristisches Vorgehen im Fokus

Vorstand: Cordula Eichhorn, Daniela Hänel, Reinhard Rokitta (v.l.n.r.)

Die Freie Apothekerschaft blickt auf eine äußerst gelungene Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main zurück, bei der nicht nur wichtige Entscheidungen getroffen, sondern auch starke Signale für die Zukunft der Apotheken vor Ort gesetzt wurden.

Gegründet am 2. Mai 2010 von 14 selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern, ist der Verein heute auf über 1.560 Mitglieder in allen Bundesländern angewachsen. Diese Entwicklung war auf der zweitägigen Veranstaltung am letzten Wochenende deutlich spürbar – sowohl in der großen Beteiligung als auch in der engagierten Stimmung unter den Teilnehmenden.

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Freie Apothekerschaft fordert Gemeinwohlaufgaben-Ausgleich

Die Freie Apothekerschaft beglückwünscht Nina Warken zu ihrer Ernennung zur Bundesgesundheitsministerin. Der Verein verbindet mit dem Amtswechsel die klare Erwartung, dass die Leistungen der öffentlichen Apotheken endlich politische Anerkennung finden.

Dringend erforderlich sind aus Sicht der Freien Apothekerschaft eine wirtschaftliche Vergütung, der Abbau überbordender Bürokratie sowie verlässliche Rahmenbedingungen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Stadt und Land.

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