Rabattverträge der Krankenkassen sofort aussetzen

Die Freie Apothekerschaft fordert den Gesetzgeber auf, die sog. Rabattverträge zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV und den Pharmaherstellern während der von der WHO ausgerufenen Pandemiezeit außer Kraft zu setzen.

Die bereits bestehenden Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusammen mit der Corona-Pandemie belasten die Apotheken immens. Der Aufwand und die Personalkosten, die dabei entstehen, Alternativen zu den nicht lieferbaren Arzneimitteln zu beschaffen, stehen in keinem Verhältnis mehr zum Honorar. Die derzeitige Arzneimittelversorgung, die sich ausschließlich am Preis orientiert, muss umgehend so geregelt werden, dass die Apotheker ohne überbordende Bürokratie und außerhalb der
pekuniären Interessen der Krankenkassen die Patienten mit den vorhandenen notwendigen und teilweise lebenswichtigen Arzneimitteln versorgen können.

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Freie Apothekerschaft unterstützt Petition zur Abschaffung der Bonpflicht

Die vom Verein Freie Apothekerschaft eingereichte Petition zur Abschaffung der Bonpflicht wird vom Petitionsausschuss nicht veröffentlicht. Das erfuhr Vorstandsmitglied Reinhard Rokitta in der letzten Woche am Rande einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss. Grund dafür ist die Tatsache, dass es bereits eine ähnliche Petition gibt, die unter der Nummer 103005 vor 3 Wochen zum Mitzeichnen freigegeben wurde. Der Petent Franz Märtl kann allerdings bislang nur auf etwas über 5.100 Mitzeichner verweisen, was für das benötigte Quorum von 50.000 Unterstützern deutlich zu wenig ist. Die Zeichnungsfrist endet schon nächste Woche am 11. Februar 2020.

Somit kommen auch alle anderen gleichgelagerten Petitionen zur Abschaffung oder Änderung der Bonpflicht nicht zur Veröffentlichung durch den Petitionsausschuss. Es wird daher vom Ergebnis dieser Petition abhängen, ob das Thema über die Abgeordneten des Petitionsausschusses nochmals in den Bundestag kommt.

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Politik gefährdet Patientensicherheit

Telemedizin, Fernbehandlung, Fernverordnung – das Gesundheitswesen wird digital. Aber nützt es dem Patienten?

Die Aufhebung des Fernbehandlungs- und Fernverordnungsverbotes und die Einführung von Online-Praxen mag in guter Absicht geschehen sein. Es zeigt sich allerdings, dass es anscheinend möglich ist, deutsche Gesetze aus dem Ausland zu umgehen. So hat es kürzlich eine Journalistin in einem Selbsttest bei einer englischen Online-Praxis nachgewiesen und veröffentlicht.

Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied der Freien Apothekerschaft, ist entrüstet: „Praktisch jeder kann, ohne persönlich untersucht zu werden, mit dem mehr oder weniger korrekten Ausfüllen eines Fragebogens eine Diagnose und das zugehörige rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten, das dann geliefert wird – wen wundert’s – von einem holländischen Logistiker. Kontrolle? Fehlanzeige!“

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Petition Belegausgabepflicht

Freie Apothekerschaft wehrt sich gegen Kassenbonpflicht.

Nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung zur Belegausgabepflicht am 7. Januar 2020 hat die Freie Apothekerschaft am selben Tag die nachstehende Petition beim Bundestag eingereicht. Diese wird unter der ID 105643 geführt. Die Freie Apothekerschaft wartet nun auf die Veröffentlichung durch den Petitionsausschuss.

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Freie Apothekerschaft wehrt sich gegen Kassenbonpflicht.

Die Mitglieder der Freien Apothekerschaft wehren sich dagegen, mit Steuerbetrügern in einen Topf geworfen zu werden!

Reinhard Rokitta, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes, ist äußerst ungehalten: „Die Belegausgabepflicht – im Volksmund auch Kassenbonpflicht – ab dem 1.1.2020 ist ein Bürokratie- und Kostenmonster für kleine und mittelständische Betriebe mit Kundenverkehr, insbesondere auch für die ca. 19.000 Apotheken, die mit ihren elektronischen Kassen bereits finanzamtstechnisch komplett gläsern sind und den Finanzbeamten alle Möglichkeiten bieten, den Betrieb „Apotheke“ bis ins Kleinste zu durchleuchten. So ist es auch bei den meisten Einzelhandelsgeschäften. Insofern möge Herr Scholz bitte veröffentlichen, in welchen Bereichen der „Milliardenbetrug“ hauptsächlich zu finden ist.“

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Spahns Hilfe für holländische Logistiker

Die Versorgung der Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln läuft voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2020 auch über das elektronische Rezept, kurz E-Rezept.

Voraussetzungen für die Apotheken sind u.a. der E-Heilberufsausweis und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Wie der Name schon sagt, ist der Heilberufsausweis für Heilberufler, eine spezielle Zugangskarte, die für die Apotheken von den jeweiligen Apothekerkammern ausgestellt wird. Die Apotheker brauchen diese Karte, um sich im System als Heilberufler zu identifizieren und dann auf Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen. Schwierig wird es damit durchaus für die EU-Versender z.B. aus Holland. Denn sie sind keine Apotheke nach deutschem Recht und können sich somit nicht über eine deutsche Apothekerkammer anschließen. Das Bundesgesundheitsministerium teilte in einem Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung (online) aber mit, dass man an dem Problem arbeite, um die EU-Versender auch anschließen zu können.

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