Die Freie Apothekerschaft fordert den Gesetzgeber auf, die sog. Rabattverträge zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV und den Pharmaherstellern während der von der WHO ausgerufenen Pandemiezeit außer Kraft zu setzen.
Die bereits bestehenden Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusammen mit der Corona-Pandemie belasten die Apotheken immens. Der Aufwand und die Personalkosten, die dabei entstehen, Alternativen zu den nicht lieferbaren Arzneimitteln zu beschaffen, stehen in keinem Verhältnis mehr zum Honorar. Die derzeitige Arzneimittelversorgung, die sich ausschließlich am Preis orientiert, muss umgehend so geregelt werden, dass die Apotheker ohne überbordende Bürokratie und außerhalb der
pekuniären Interessen der Krankenkassen die Patienten mit den vorhandenen notwendigen und teilweise lebenswichtigen Arzneimitteln versorgen können.