Kapazitaetsengpaesse: Wenn Platzhirsche Probleme haben, sind Patienten gefährdet

Kapazitätsengpässe – Freie Apothekerschaft fordert Erweiterung der Vertragspartner

Herxheim, im Juli 2016 – Wenn Platzhirsche Probleme haben, sind Patienten die Leidtragenden. Der kürzliche Lieferengpass eines großen AOK-Rabattpartners hat für massive Probleme in den Apotheken gesorgt. Krankenkassen müssen gesetzlich verpflichtet werden, mindestens drei Vertragspartner aufzunehmen, aus denen Apotheken wählen können, fordert die Freie Apothekerschaft. Nur so ist eine Versorgung der Patienten gesichert.

Kapazitaetsengpaesse in Apotheken

Aktuell geht es um den Metoprolol-Markt. Die Lieferprobleme bei Hexal haben ihn zusammenbrechen lassen. „Metohexal 200 retard ist seit circa drei Monaten defekt, das Produkt der Schwesterfirma 1A Pharma sogar noch etwas länger. In der Folge waren auch die Bestände der anderen Hersteller schnell ausverkauft. Seit in der vergangenen Woche auch Aliud nach einer Verdopplung der Absatzmengen eingeknickt ist, ist die Variante mit 200 mg Wirkstoff flächendeckend defekt“, schreibt Apotheke Adhoc. (Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/blutdrucksenker-metoprolol-wieder-lieferengpaesse-hexal-aok-rabattvertrag-generika/)

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Mitgliederversammlung

(Einladung Mitgliederversammlung
Freie Apothekerschaft
 als pdf)

Die Sitzung findet statt am Sonntag, den 26. Juni 2016 ab 11 Uhr im Steigenberger Airport Hotel, Unterschweinstiege 16, 60549 Frankfurt

Tagesordnung zur Mitgliederversammlung Freie Apothekerschaft

  1. Feststellung der Anwesenheit und der zeitgerechten Ladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl eines Protokollführers
  4. Bericht der Vorsitzenden
  5. Bericht des Schatzmeisters
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Wahl von 2 Stimmenzählern
  9. Neuwahl des Vorstands
  10. Wahl der Beisitzer
  11. Wahl der Kassenprüfer
  12. Mittelverwendung in 2016 + 2017
  13. Anträge
  14. Sonstiges/Verschiedenes/Allfälliges

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Bescheidene Inkontinenzversorgung: Bessere Qualität zu niedrigeren Preisen / Apotheken protestieren / Inkontinenzpatienten haben keine Lobby

Herxheim, im Juni 2016 – Erneut bringt eine Krankenkasse Apotheker auf die Palme: Die Pauschalen für die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfen wurden von der Knappschaft gekürzt. Apotheken, die den neuen Verträgen zustimmen, tragen damit die Kosten, wenn eine qualitative Versorgung weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn Versicherte nicht ordentlich versorgt werden, muss die Politik einschreiten, fordert die Freie Apothekerschaft. Inkontinenzpatienten haben keine Lobby.

Alte Apotheke

Mehr Qualität zu niedrigeren Preisen. Geht das? „Natürlich nicht“, ist Dr. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft erbost. Gegenüber den Versicherten hebt die Knappschaft verbesserte Standards und wirtschaftliche Verträge hervor, unter denen in der Regel keine Mehrkosten für die Versicherten anfallen dürften. Gleichzeitig kürzt die Kasse die Monatspauschale für die Versorgung ihrer Versicherten mit Inkontinenzhilfen um fast 30 Prozent. „Eine angemessene Versorgung ist zu diesem Preis nicht zu gewährleisten“, bringt es Gröschel auf den Punkt. „Produkte ohne Kunden-Zuzahlung anbieten zu müssen, heißt, eine schlechtere Qualität liefern zu müssen. Vorlagen und Pants sind öfter zu wechseln, der Verbrauch steigt, der Patient hat noch mehr zu zahlen, die Krankenkasse ist fein raus. Damit tragen wieder einmal entweder die Leistungserbringer oder der Patient die Kosten.“

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Retaxfälle

Retaxationen der Krankenkassen können für Apotheken existenzbedrohend sein. Desöfteren werden Arzneimittel in vier- bis fünfstelliger Höhe von den Krankenkassen nicht erstattet, obwohl der Versicherte bestmöglich versorgt wurde. Die Gründe liegen unserer Meinung nach in einem viel zu komplizierten Arzneimittel-Liefervertrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV).

Retax

Mittlerweile wurde das Deutsche Apothekenportal DAP ins Leben gerufen, um den Apotheken diesbezüglich Hilfestellung zu geben.

Die Fallstricke liegen im Detail. Selbst die Programmierer der besten Warenwirtschaftssysteme stoßen hier an ihre Grenzen.

Sehen Sie selbst: –> http://www.deutschesapothekenportal.de/1565.html

Stellungnahme zu: „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“

Herxheim, im Februar 2016 – Unsere Pressemitteilung „Bürokratie gefährdet Patienten-Versorgung: DAK-Forderung stößt bei Apotheker auf Unverständnis“ führte in Fachkreisen zu Diskussionen. Wir möchten hinsichtlich des Prozedere bei Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels folgendes klarstellen: Laut Arzneimittelliefervertrag zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wurde in §4 Abs. 2 hinsichtlich der Nichtlieferbarkeit eines Rabattvertragsarzneimittels vereinbart: „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“

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