Die Anfrage der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie der Betrag zur Bearbeitung der Lieferengpässe von Arzneimitteln, die auf Rezept verordnet werden, zustande gekommen ist, wurde kürzlich beantwortet. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Vermutung der Freien Apothekerschaft: Der Betrag von 50 Cent pro Recherche beim Großhandel, mögliche Rückrufe bei Ärzten und Änderungen von Rezepten ist laut Auskunft des Ministeriums rein willkürlich festgelegt worden. Es liegen keine Informationen zur Berechnung des Betrages vor.
Apotheken-Reformgesetz: FA kündigt Aktionen gegen die Ampel an
Wie bereits vermutet, hat sich der den Abgeordneten am 11. Juli 2024 vorliegende Gesetzentwurf nur unwesentlich gegenüber dem Referentenentwurf geändert. Von einer finanziellen Entlastung der Apotheken kann keine Rede sein. Im Gegenteil: Die vorgesehene Umverteilung belastet die Apotheken zusätzlich.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Anhörung zum Referentenentwurf war allem Anschein nach eine reine Alibi-Veranstaltung des BMG. Die Stellungnahmen, die Ideen und Vorschläge der Apothekerschaft beinhalten und wirklich aufwendig erarbeitet wurden, haben keine Berücksichtigung gefunden und uns nur Geld gekostet. Wir gehen davon aus, dass Herr Lauterbach überhaupt nicht vorhatte, sachliche Argumente für das Gesetz zu verwenden, geschweige denn, sich diese zu eigen zu machen.“
CardLink: FA stellt IFG-Antrag beim BMG
Bei der Gesellschafterversammlung der Gematik GmbH am 14.03.2024 wurde u.a. auch über die Einführung des sog. CardLink-Verfahrens abgestimmt. Dieses Verfahren ermöglicht es, mithilfe eines Smartphones und einer elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte ortsunabhängig abzurufen und einer Apotheke zu übersenden. Bei der Abstimmung wurde gegen das Abstimmungsverhalten aller anderen Gesellschafter durch das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter beschlossen, das CardLink-Verfahren trotz Sicherheitslücken zur Einlösung von E-Rezepten freizugeben.
Referentenentwurf: FA nimmt Stellung
Nach der Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenhonorar- und Apothekenreform-Gesetzes ApoRG am 25. Juni 2024, zu der die Freie Apothekerschaft vom Bundesgesundheitsministerium nach Berlin eingeladen wurde, hat sich der Vorstand nochmals intensiv mit dem Entwurf beschäftigt und nun eine Stellungnahme abgegeben.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Der Austausch mit dem Ministerium und den anderen Verbänden hat gezeigt, dass dieser Dialog sehr wichtig war. Obwohl eine Stellungnahme schon bis zum 28. Juni 2024 abgegeben werden musste, haben wir die Anhörung dennoch erst einmal abgewartet, um unsere Schlüsse daraus zu ziehen. Das BMG ist an konstruktiven Vorschlägen zum Entwurf interessiert, hat bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört. Der Austausch war positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt.“
Länderliste: FA legt mit Antrag auf Eilrechtsschutz nach
Der von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein erstellte Antrag zur Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, wurde am 18. Juni 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit übersandt. Einen Tag später wird nunmehr beim Verwaltungsgericht in Berlin ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO gestellt. Auch bei diesem Antrag geht es darum, die Niederlande aus der Länderliste zu streichen.
Länderliste: FA unterstützt Antrag auf Streichung der Niederlande
Am 10. Juni 2024 lief die Frist bezüglich des IFG-Antrags zur Länderliste ab. Diesen Antrag hatte die Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Veranlassung der Freien Apothekerschaft beim Bundesministerium für Gesundheit gestellt.
Mit dem Antrag wollte der Bundesverband wissen, welche Rechtsnatur der Länderliste zugrunde liegt, ob das Apotheken- und Arzneimittelrecht in seiner jetzigen Fassung dem deutschen Arzneimittelgesetz nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a entspricht und wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von niederländischer und deutscher Seite überwacht und seit 2011 überprüft wird. Im Antwortschreiben vom 14. Juni 2024 vertritt das Ministerium die Auffassung, niederländische Behörden würden überwachen, ob niederländische Apotheken die rechtlichen Vorgaben aus § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG einhalten.