Freie Apothekerschaft fordert mehr Transparenz im Umgang mit Arzneimittelversendern aus den Niederlanden – IFG-Antrag beim GKV-Spitzenverband gestellt

Die Freie Apothekerschaft hat beim GKV-Spitzenverband nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Antrag gestellt, um umfassende Einblicke in den Umgang mit Arzneimittelversendern mit Sitz in den Niederlanden zu erhalten. Hintergrund ist die anhaltende Kritik an der Rabattvergabepraxis sowie den von diesen ausgehenden Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einiger Arzneimittelversender auf Kosten der Vor-Ort-Apotheken.

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E-Rezept-Chaos: Freie Apothekerschaft fordert Transparenz und prüft Schadensersatz gegen Gematik

Nachdem es in den letzten Wochen immer wieder zu Störungen und Totalausfällen beim E-Rezept gekommen ist, hat sich die Freie Apothekerschaft entschieden, die Hintergründe und Folgen des Ausfalls der Telematik-Infrastruktur (TI) aufzuklären. Dazu hat sie die Rechtsanwaltskanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN damit beauftragt, entsprechende IFG-Anträge beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gematik GmbH zu stellen. 

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Freie Apothekerschaft bedauert BGH-Urteil zur Preisbindung

Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass holländische Arzneimittelversender in der Vergangenheit nicht der strengen deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus § 78 AMG unterlagen und an Rabatten nicht gehindert waren.

Dazu äußert sich der Vorstand der Freien Apothekerschaft: „Ein „Freifahrtschein“ ist das für die Versender jedoch mitnichten, denn das Rabattverbot – nun geregelt in § 129 SGB V – ist weiterhin geltendes Recht, auch für Versender aus dem EU-Ausland. Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Regelung berührt die heutige BGH-Entscheidung nicht.“

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Anhebung Mindestlohn – für die Mehrheit der Apotheken unbezahlbar

Der Verein Freie Apothekerschaft schlägt Alarm: Die geplante Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 bedroht die Existenz zahlreicher Apotheken in Deutschland und gefährdet die Arzneimittelversorgung. Während die Maßnahme als sozialpolitischer Fortschritt gefeiert wird, sehen sich Apotheken einer fatalen Kettenreaktion gegenüber, da sie gestiegene Kosten nicht weitergeben dürfen.

Strukturelle Schieflage: Einnahmen stagnieren seit 2004

„Die Mindestlohnerhöhung trifft Apotheken ins Mark“, warnt der Vorstand der Freien Apothekerschaft  „Unser Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde seit 2004 nur ein einziges Mal – im Jahr 2013 – um marginale 25 Cent angepasst. Das bedeutet: Während alle Dienstleister, Großhändler und Zulieferer ihre gestiegenen Lohnkosten an uns weiterreichen, bleiben unsere Einnahmen auf dem Stand von vor über 20 Jahren.“

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FA widerspricht Grünen-Politiker

Mit großer Verwunderung nimmt die Freie Apothekerschaft die Aussage von Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher von Bündnis90/Grüne, zur Kenntnis, eine Honorarerhöhung für Apotheken sei „eine Ausgabe nach dem Gießkannenprinzip“. Diese Darstellung verkennt die dramatische Realität, in der sich viele Apotheken bundesweit seit Jahren befinden.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Wir haben durchaus Verständnis für die angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen. Doch gerade deshalb ist es entscheidend, in Strukturen zu investieren, die unverzichtbar für eine funktionierende Gesundheitsversorgung sind. Sparmaßnahmen bei den Apotheken wirken kurzfristig entlastend, doch langfristig richten sie weit größeren Schaden an. Wenn die Politik heute an dieser Stelle einen Euro spart, muss sie morgen womöglich zehn ausgeben – für die Bewältigung von Versorgungslücken, Notfallstrukturen und Kliniküberlastung.“

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Die Freie Apothekerschaft e. V. – ein streitbarer Akteur für die Belange der Apotheken

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Freien Apothekerschaft e. V. , die am vergangenen Wochenende in Frankfurt am Main stattfand, berichteten auch die Anwälte über ihre Tätigkeit für den Verein.

Neben diversen gutachterlichen Stellungnahmen und IFG-Anträgen fielen dabei vor allem die großen Klagen gegen die Bundesrepublik und die Versandhändler in den Niederlanden ins Auge. Mit ihrer Honorarklage und der Verpflichtungsklage zur Aktualisierung der Länderliste übernahm die Freie Apothekerschaft e. V. Aufgaben, die man eigentlich von der ABDA erwartet hätte. Die Frage muss sich die ABDA deshalb gefallen lassen, wieso es ein in Eigeninitiative gegründeter Verein ist, der diese Klagen erheben muss, und dies nicht durch die ABDA als offizielle Standesvertretung selbst geschehen ist.

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