Die Anfrage der Freien Apothekerschaft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie der Betrag zur Bearbeitung der Lieferengpässe von Arzneimitteln, die auf Rezept verordnet werden, zustande gekommen ist, wurde kürzlich beantwortet. Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt die Vermutung der Freien Apothekerschaft: Der Betrag von 50 Cent pro Recherche beim Großhandel, mögliche Rückrufe bei Ärzten und Änderungen von Rezepten ist laut Auskunft des Ministeriums rein willkürlich festgelegt worden. Es liegen keine Informationen zur Berechnung des Betrages vor.
Allgemein
Unterlassungsklage gegen Shop-Apotheke
Die Freie Apothekerschaft prüft eine Unterlassungsklage gegen die niederländische Shop-Apotheke B.V. Grund ist die aus Sicht des Vereins unlautere Werbung mit dem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung beim digitalen Einlösen von Kassenrezepten, diesmal bezüglich E-Rezepten.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende: „Anscheinend müssen sich nur die deutschen Apotheken an die Gesetze von Herrn Lauterbach halten. Vor den Augen des Bundesgesundheitsministers, der dieser Firma gerade geholfen hat, schneller an E-Rezepte aus Deutschland zu kommen, versetzt diese dem Minister nun eine ordentliche Ohrfeige nach dem Motto: Was kümmern uns deine Gesetze. Unverständlich für uns: Der Minister schaut diesem Spiel zu – und unternimmt nichts.“
Feststellungsklage gegen Länderliste
Der Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist seit 2004 gesetzlich zulässig. Der deutsche Gesetzgeber hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Versandhandel in § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgeschrieben. Hierbei kommt der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen „Länderliste“ besondere Bedeutung zu. Diese führt EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht auf. Die Rechtsprechung geht von einer positiven Bindungswirkung der „Länderliste“ aus; sie ersetze die gerichtliche Einzelprüfung. Es wird daher grundsätzlich unterstellt, dass die in der Länderliste aufgeführten Länder mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht aufweisen.
Videoreihe auf YouTube
Im Zuge der Klage haben einige engagierte Mitglieder der FA kurze Videobotschaften erstellt, in denen die aktuellen Probleme der Apotheken aufgezeigt werden. Doreen Wegner hat diese zusammengeschnitten und auf ihrem YouTube-Kanal zum Teilen bereitgestellt.
So soll eine Kampagne gestartet werden, die unserer berechtigten Forderung nach einer Honoraranpassung und Entbürokratisierung mehr Nachdruck verleiht!
Video der Freien Apothekerschaft zur Klage
Die Pressekonferenz vom vergangenen Dienstag brachte dem Verein breiten Zuspruch! Die Unterstützung für die Klage innerhalb der Apothekerschaft ist sehr groß und die Bereitschaft gegen die Pläne von Herrn Lauterbach anzukämpfen enorm.
Aus dieser Motivation heraus haben Mitglieder der FA spontan kurze Botschaften verfasst, die Doreen Wegner zu einem Video zusammengestellt hat. Dieses steht auf YouTube zum Teilen bereit.
Pressekonferenz zur Klage
Die Freie Apothekerschaft informierte heute Mittag die Presse über ihre Klage gegen die Bundesrepublik. Erklärt wurden die Hintergründe zur Feststellungsklage des Vereins, die die Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken fordert. Die klagenden Inhaberinnen und Inhaber stellen sich auf einen langen Prozess ein.