Freie Apothekerschaft unterstützt Petition zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel – und ruft zum Mitmachen auf.

Die Freie Apothekerschaft möchte alle, denen die Apotheke vor Ort heute und in Zukunft wichtig ist, daran erinnern, dass die Möglichkeit der Teilnahme an der Zeichnung der Petition 94089 am 13. August 2019 um 23:59 Uhr abläuft. Unter folgendem Link geht es zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_04/_24/Petition_94089.html

Dr. med. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende des Bundesverbandes: „Wie viele Experten sieht auch die Freie Apothekerschaft nur in einem Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel die Gleichpreisigkeit dieser Arzneimittel gesichert – und damit eine Beendigung der Ungleichbehandlung inhabergeführten Apotheken gegenüber dem Versand aus dem Ausland.“

Weiterlesen …

Freie Apothekerschaft unterstützt Petition zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel – Petent Bühler beschämt Standesvertretung

Freie Apothekerschaft unterstützt Petition zum Versandverbot
verschreibungspflichtiger Arzneimittel – Petent Bühler beschämt
Standesvertretung

Die Freie Apothekerschaft unterstützt vorbehaltlos die e-Petition von Benedikt
Bühler zum Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Dieses hatte
sich der Bundesverband bereits seit Jahren auf die Fahnen geschrieben und in
zahlreichen Veröffentlichungen dafür gekämpft.

Weiterlesen …

Zum Download der Materialien zur e-Petition 94089

Bitte nutzen Sie die nachstehenden Downloadmöglichkeiten zum Aushang in Ihrer Apotheke oder in Ihrem Geschäft und auch zur Information für Ihre Kunden. Vielen Dank.

Einreichung ist möglich:

1. Via Fax an 030-22736053
2. Via e-Mail (eingescannt) an post.pet@bundestag.de

Die Mitzeichnungsfrist endet am Dienstag, den 13. August 2019 um 23:59:59 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Unterlagen beim Petitionsausschuss eingegangen sein, damit diese noch mit ins Quorum zählen.
(Unterlagen die später eingereicht werden, werden nur als „unterstützend“ gewertet, dennoch sind diese hilfreich.)

Schreitet die Abschaffung des deutschen Apothekenwesens weiter voran? Experten sagen: Ja!

Schreitet die Abschaffung des deutschen Apothekenwesens weiter voran? Experten sagen: Ja!

Nachdem kürzlich die EU-Kommission aus Gründen des freien Warenverkehrs die Bundesregierung aufforderte, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuheben, hat Bundesgesundheitsminister Spahn einen Referentenentwurf in Form des sog. „Apothekenstärkungsgesetz“ vorgelegt, der diese Gleichpreisigkeit im Sozialgesetzbuch verankern soll. Diesen Schachzug begründet Spahn damit, dass dadurch die Forderung der EU angeblich hinfällig sein soll.

Weiterlesen …

Neue EU-Gesetzgebung zur Arzneimittelkontrolle belastet Apotheken

Für die Freie Apothekerschaft ist das Maß voll. Schon wieder müssen die Apotheken gesetzliche Maßnahmen unter dem Deckmantel von „Allgemeinwohlaufgaben“ aus eigener Tasche bezahlen. Der Grund: Die EU hatte ein Gesetz erlassen hinsichtlich fälschungssicherer Arzneimittel, dessen Umsetzung in den deutschen Apotheken nicht nur hohe Investitionskosten verursacht sondern auch zu erheblichem Personalaufwand und weiteren monatlichen Belastungen führt.

„Das ist nicht zumutbar“ so Dr. med. Helma Gröschel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. „Da es sich bei dieser Kontrolle in erster Linie um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, muss der finanzielle Aufwand vom Staat und von den Krankenkassen übernommen werden“ fordert Gröschel.

Der Investitionsaufwand z.B. für neue Scanner liegt bei den meisten Apotheken im höheren vierstelligen Bereich, die zusätzlichen monatlichen Beiträge setzen sich zusammen aus erhöhten Softwarekosten, die die EDV-Firmen natürlich an die Apotheken weitergeben, sowie aus Aufwendungen für Tochterunternehmen der ABDA, der sog. Standesvertretung der deutschen Apotheken, die hier eine weitere unendlich sprudelnde Einnahmequelle erschlossen hat.

Es ist unverständlich, dass der pharmazeutische Großhandel in der Lieferkette keine Kontrollen übernehmen muss, obwohl dieser doch direkt von den Herstellern beliefert wird und bei eventuellen Fälschungen diese Arzneimittel erst gar nicht in den Apothekenkreislauf kommen würden.

„Selbstverständlich ist auch für uns Apotheken wichtig, dass die Patienten keine Fälschungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel erhalten. Die Zahl solcher Fälle war in der Vergangenheit in Deutschland allerdings verschwindend gering“ so Gröschel weiter. „Aber ein finanzieller Ausgleich bei dem erheblichen täglichen Aufwand ist nun dringend erforderlich. Nicht nur, dass die Apotheken durch die Krankenkassen hinsichtlich des Packungshonorars seit 14 Jahren von der Inflationsrate abgekoppelt werden, mit dieser neuen geforderten Umsetzung als Kontrollorgan wird das Apothekenhonorar schon wieder erheblich gekürzt.“

Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik auf, umgehend dafür zu sorgen, dass der finanzielle Aufwand hinsichtlich Investition und Folgekosten den Apotheken erstattet oder über ein höheres Honorar vergütet wird. Die Freie Apothekerschaft gibt weiter zu bedenken, dass seit Jahren verschreibungspflichtige Arzneimittel über Internetverkaufsportale sogar von Privatpersonen ohne jegliche Prüfung und Kontrolle in den Verkehr gebracht werden. Allein in 2018 waren das knapp 1.000 dokumentierte Fälle. Die Aufforderung der Freien Apothekerschaft, hier schnellsteins einzuschreiten, ignoriert das Bundesgesundheitsministerium bisher – ein nicht nachvollziehbares Verhalten der verantwortlichen Politiker.

*************

Sie sind Journalist und wollen mehr wissen? Gerne. Fragen Sie uns.
Wir sind für Sie da: Ihre Ansprechpartner

*************

Wir fordern, wir decken auf, wir klären auf.

——————————————————-