Freie Apothekerschaft fordert weitere Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Die vorläufigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Pflege und Gesundheit“ hören sich für die Ohren der Apothekerschaft im ersten Augenblick gut an, vor allem die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro ab Januar 2026. Aber wie so häufig liegt der Teufel im Detail.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Apotheken wurden in den letzten über 20 Jahren, was die Vergütung angeht, ein ums andere Mal enttäuscht. In der Folge sind an die 5.000 Apotheken wegradiert worden. Wir freuen uns, dass vier unserer fünf Sofortmaßnahmen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Leider wird in diesem Zusammenhang weder ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel erwähnt noch ein Verbot der zahlreichen Bestellplattformen für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Cannabis. Damit wird der Verbraucherschutz von der Politik komplett ignoriert.“

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Fünf Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung

Die Freie Apothekerschaft fordert die neue Bundesregierung auf, direkt zu Beginn der kommenden Legislaturperiode entscheidende Maßnahmen zur Stärkung der Apotheken und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung umzusetzen.

„Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken ist prekär. Steigende Betriebskosten, wachsende bürokratische Hürden und eine unzureichende Vergütung gefährden die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Ohne schnelle und entschlossene Maßnahmen werden immer mehr Apotheken schließen müssen“, warnt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Hintergrund ist die jahrelange finanzielle Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung infolge der fehlenden Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung.

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Neue Analyse: RX-Versandhandelsverbot rechtlich zulässig

Die Rechtsanwälte Dr. Fiete Kalscheuer und Dr. Nicolas Harding von der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN haben für die Freie Apothekerschaft eine gutachterliche Stellungnahme zur Frage verfasst, ob ein RX-Versandhandelsverbot europa- und verfassungsrechtlich zulässig ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass sich ein RX-Versandhandelsverbot rechtfertigen lässt.

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Rechtswidrige Ebay-Inserate und „Medikamentenflohmarkt“ auf Facebook gelöscht – Erfolg für Freie Apothekerschaft und Brock Müller Ziegenbein

Auf Antrag der Freien Apothekerschaft wurden von der Verkaufsplattform eBay am 17.12.2024 eine Reihe rechtswidriger Medikamentenangebote gelöscht und deren Verkäufer sanktioniert. Diese hatten verschreibungspflichtige Medikamente wie Fentanyl oder Scopoderm veräußert, was nach dem Arzneimittelgesetz verboten und sogar strafbewehrt ist. Die Freie Apothekerschaft reagierte prompt, um die Verbraucher vor illegalem Arzneimittelverkauf im Netz zu schützen. Begleitet wurde die Freie Apothekerschaft bei diesem Verfahren erneut von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein aus Kiel.

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Klage gegen DocMorris und Shop Apotheke: FA legt konsequent nach

Mit Unterstützung des Vereins Freie Apothekerschaft hatten Mitglieder die niederländischen Arzneimittelversender DocMorris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das SGB V abgemahnt.

Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Die niederländischen Arzneimittelversender halten jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V für unionsrechtswidrig und sehen sich daher nicht an diese gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.

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Länderliste: FA erhebt weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln

Nachdem das Gesundheitsministerium über drei Monate nicht den Antrag auf Aktualisierung der sog. Länderliste mit der Maßgabe, die Niederlande aus der Liste zu streichen, beschieden hat, war die Erhebung einer Untätigkeitsklage angezeigt. Neben dem derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Eilverfahren haben die sechs von der Freien Apothekerschaft unterstützten Antragsteller daher am 23. September Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht.

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