Shop-Apotheke abgemahnt

Die Ankündigung der Freien Apothekerschaft vom 21. Mai 2024, die Shop-Apotheke wegen eines aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlichen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und das SGB V abzumahnen, wurde auf Veranlassung und mit Unterstützung des Vereins am 28. Mai 2024 von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in die Tat umgesetzt.

Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sog. Hollandversender nimmt rasant zu. So sind gerade in letzter Zeit mehrere höchstrichterliche Urteile gegen diese Arzneimittellogistiker ergangen. Die für diese Rechtsverstöße zuständigen Institutionen unternehmen unbegreiflicherweise bislang nichts. Insofern müssen wir jetzt auch noch prüfen, ob die zuständigen Stellen durchweg die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Es hört einfach nicht auf!“

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Über 1.000 Mitglieder

Dr. Elisabeth Quick und Reinhard Rokitta

Der Verein Freie Apothekerschaft ist seit seiner Gründung am 1. Mai 2010 der Bundesverband der selbständigen Apothekeninhaberinnen und –inhaber. Nachdem sich in den ersten 10 Jahren die Mitgliederzahl im niedrigen dreistelligen Bereich bewegte, kam durch die 1. Vorsitzende Daniela Hänel neuer Schwung in die berufspolitische Arbeit des Vereins. So konnte nicht nur seit der Honorar-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein stetiger Zuwachs der Mitglieder verzeichnet werden.

Am 21. Mai 2024 trug sich nun als 1000. Mitglied Frau Dr. Elisabeth Quick von der Rats Apotheke in Einbeck in das Mitgliederverzeichnis ein. Dr. Quick: „Mit meiner Mitgliedschaft möchte ich die Arbeit des Vereins, wenn auch nur finanziell, unterstützen. Der Vorstand legt genau die Finger in die Wunden, um die sich anscheinend niemand kümmert oder kümmern will: Einklagen der Honoraranpassung, Länderliste und rechtswidrige Werbung ausländischer Arzneimittellogistiker. Die Apotheken vor Ort werden leider in vielen Dingen komplett allein gelassen. Insofern möchte ich die Kollegenschaft auffordern, ebenfalls Mitglied zu werden. Nur so können wir uns mehr durchsetzen.“

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Feststellungsklage gegen Länderliste

Der Versand von Arzneimitteln nach Deutschland ist seit 2004 gesetzlich zulässig. Der deutsche Gesetzgeber hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Versandhandel in § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a des Arzneimittelgesetzes (AMG) festgeschrieben. Hierbei kommt der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen „Länderliste“ besondere Bedeutung zu. Diese führt EU-Mitgliedsstaaten mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht auf. Die Rechtsprechung geht von einer positiven Bindungswirkung der „Länderliste“ aus; sie ersetze die gerichtliche Einzelprüfung. Es wird daher grundsätzlich unterstellt, dass die in der Länderliste aufgeführten Länder mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht aufweisen.

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Klage offiziell eingereicht

Ihre Ankündigung einer Klage in einer Pressemitteilung am 26. März 2024 wegen Nichtanpassung des Fixhonorars hat die Freie Apothekerschaft nun in die Tat umgesetzt.

Am 9. April 2024 wurde die vom beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein (Kiel) erstellte Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

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Unterlagen: Klage und Gutachten

Anbei der Schriftsatz der Feststellungsklage von Dr. Fiete Kalscheuer (Kiel). Gestützt wird die Klage durch ein umfassendes ökonomisches Gutachten von Prof. Dr. Andreas Kaapke (Ludwigsburg), der bereits 2008 eine umfangreiche Studie zur Arzneimittelversorgung in Deutschland veröffentlicht hat.

Einladung zur Pressekonferenz

Anlass der Pressekonferenz: Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.

Termin: Dienstag, den 23. April 2024
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstrasse 55, 10117 Berlin
Raum: Hauptstadtlounge
Beginn: 11.00 Uhr

Für eine persönliche Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 19. April 2024 per E-Mail an info@freieapothekerschaft.de wünschenswert.

Livestream: https://pressekonferenz.tv/jetzt-live/

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