Die Ankündigung der Freien Apothekerschaft vom 21. Mai 2024, die Shop-Apotheke wegen eines aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlichen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz und das SGB V abzumahnen, wurde auf Veranlassung und mit Unterstützung des Vereins am 28. Mai 2024 von der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein in die Tat umgesetzt.
Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: „Die Zahl der aus unserer Sicht rechtswidrigen Aktionen der sog. Hollandversender nimmt rasant zu. So sind gerade in letzter Zeit mehrere höchstrichterliche Urteile gegen diese Arzneimittellogistiker ergangen. Die für diese Rechtsverstöße zuständigen Institutionen unternehmen unbegreiflicherweise bislang nichts. Insofern müssen wir jetzt auch noch prüfen, ob die zuständigen Stellen durchweg die erforderliche Sorgfalt haben walten lassen. Es hört einfach nicht auf!“
